Die neue euro­päi­sche Zulas­sungs­ver­ord­nung für Schienenfahrzeuge

Zustim­mung zur neu­en euro­päi­schen Zulassungsverordnung

Brüs­sel: Am 16. Novem­ber 2017 hat das Rail­way Inter­ope­ra­bi­li­ty and Safe­ty Com­mit­tee (RISC) sei­ne Zustim­mung zur neu­en euro­päi­schen Zulas­sungs­ver­ord­nung für Schie­nen­fahr­zeu­ge erteilt (mehr Infos zum 4. Eisen­bahn­pa­ket).

Damit wur­de der Weg für die Ein­füh­rung einer euro­pa­weit gül­ti­gen Zulas­sung und der ers­te Schritt hin zu einem ein­heit­li­chen euro­päi­schen Eisen­bahn­markt umge­setzt. Bei der neu­en Zulas­sungs­ver­ord­nung han­delt es sich um eines der zen­tra­len Doku­men­te und The­men aus der Tech­ni­schen Säu­le des 4. Eisen­bahn­pa­kets der EU. Ab Som­mer 2019 wird es damit ein euro­pa­weit (inklu­si­ve Schweiz) har­mo­ni­sier­tes Zulas­sungs­ver­fah­ren für Schie­nen­fahr­zeu­ge geben, wel­ches ins­be­son­de­re die Kom­ple­xi­tät, Län­ge und Kos­ten des ver­wal­tungs­recht­li­chen Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens redu­zie­ren soll (schät­zungs­wei­se EUR 500 Mio. bis 2025). 

Laut der Euro­päi­schen Eisen­bahn­be­hör­de ERA hat die fina­le Ver­si­on die­ser neu­en Ver­ord­nung, nach fast 2 Jah­ren inten­si­ver Ver­hand­lun­gen mit allen EU-Mitgliedsstaaten und Eisenbahn-Akteuren, gro­ßen Zuspruch gefun­den und wird inso­weit als Mei­len­stein für die Attrak­ti­vi­tät, Wirt­schaft­lich­keit und Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Euro­päi­schen Bahn­in­dus­trie gefei­ert. Es wird erwar­tet, dass die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on den fer­ti­gen Geset­zes­text noch in die­sem Jahr ver­öf­fent­li­chen wird. 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu fin­den Sie bei uns in Kürze. 

Mehr zum 4. Eisen­bahn­pa­ket der EU

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