Das Lebensmittelrecht ist eine von vielen rechtlichen Rahmenbedingungen geprägte Materie. Neben den eigentlichen, produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben innerhalb der Europäischen Union, die in Deutschland im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) enthalten sind, sind weitere Regelungen bedeutsam
Neben der Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Standards sind daher viele Faktoren in der Beratung von Unternehmen der Lebensmittelindustrie zu beachten. Die Gestaltung des Vertriebsweges ist ebenso relevant wie die Begutachtung der bestehenden Versicherungslösungen. Wegen des insgesamt sehr hohen Verbraucherschutzes in der EU sind auch Fragen der Etikettierung, des Schutzes regionaler Herkunftsangaben und des Ausweises von Inhaltsstoffen ebenso bedeutsam wie die Abgrenzung zu Arzneimitteln.
Daneben ist eine rechtliche Beratung in allen Verfahren gegenüber Behörden und Dritten notwendig, um ein Unternehmen gegen mögliche Risiken abzusichern.
Wir beraten unsere Kunden im kompletten Spektrum; von der vertraglichen Gestaltung der Kunden- und Lieferantenbeziehungen über die Anforderungen des Lebensmittelrechts bis hin zu Fragen des Arzneimittelrechts und Verfahren gegenüber den aufsichtführenden Behörden.