Busi­ness Brunch digi­tal: Die neue Markt­über­wa­chungs­ver­ord­nung im Fokus

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Vor dem Hin­ter­grund des zuneh­men­den Online-Handels, der immer kom­ple­xer wer­den­den glo­ba­len Lie­fer­ket­ten und einer Viel­zahl neu­er Geschäfts­mo­del­le sah sich die Markt­über­wa­chung in den letz­ten Jahr­zehn­ten vor erheb­li­che Pro­ble­me gestellt, die auf Basis des alten Markt­über­wa­chungs­rechts nicht sach­ge­recht gelöst wer­den konn­ten. Mit der Ver­ord­nung (EU) 2019/1020 (MÜ-VO) steht den Behör­den nun ein an die­se neu­en Bedin­gun­gen ange­pass­ter Rechts­rah­men zur Ver­fü­gung, der seit dem 16. Juli 2021 rechts­ver­bind­lich in allen Mit­glied­staa­ten gilt. Neben neu­en Wirt­schafts­ak­teu­ren und Ver­ant­wort­li­chen, die von den Behör­den in die Pflicht genom­men wer­den kön­nen, wird nun auch der Online-Handel stär­ker regu­liert und dem Zugriff der Behör­den unter­wor­fen. Flan­kiert wird die MÜ-VO in Deutsch­land durch das Gesetz zur Markt­über­wa­chung und zur Sicher­stel­lung der Kon­for­mi­tät von Pro­duk­ten (MÜG), wel­ches die behörd­li­chen Zugriffs­mög­lich­kei­ten für den nicht har­mo­ni­sier­ten Pro­dukt­be­reich regelt.

Wel­che unter­neh­me­ri­schen Hand­lungs­pflich­ten sich hier­aus ablei­ten und wel­che Hand­lungs­op­tio­nen in der Aus­ein­an­der­set­zung mit den Markt­über­wa­chungs­be­hör­den bestehen, wol­len wir Ihnen in unse­rem Busi­ness Brunch digi­tal am 26.11.2021 vorstellen.

Ses­si­on 1
Marktüberwachungs-VO und MÜG

  • Neue Akteu­re
  • Ver­schie­de­ne Pflich­ten­krei­se der Akteure
  • Fokus: Online-Handel

Refe­ren­tin

  • Saskia Witt­brodt, Seni­or Asso­cia­te im Team Regu­la­to­ry Affairs & Marktmaßnahmen

Ses­si­on 2
Hand­lungs­op­tio­nen für Unternehmen

  • Behörd­li­che Befugnisse
  • RAPEX-Risikobewertung und Rückrufmanagement
  • Ers­te Erfah­run­gen mit OWiG-Verfahren, EUTR und Energieverbrauchskennzeichnung

Refe­rent

Event­fly­er

Mel­den Sie sich jetzt an. Die Teil­nah­me für Man­dan­ten, KMU, Indus­trie, etc. ist kos­ten­los. Die Teil­nah­me als exter­ne Bera­te­rin / exter­ner Bera­ter ist kos­ten­pflich­tig. Wir stel­len für die Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung einen Betrag von 599,– € net­to in Rech­nung, zahl­bar inner­halb von 14 Tagen nach Anmel­dung. Wenn Sie als exter­ne Bera­te­rin / exter­ner Bera­ter teil­neh­men möch­ten, wen­den Sie sich bit­te  an marketing@reuschlaw.de.

Die Ver­an­stal­tung wird am 26. Novem­ber 2021 von 10:30–12:00 Uhr als Web­i­nar mit der Video­kon­fe­renz­soft­ware Zoom durchgeführt.

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