“What to do in Case of Fire?” – nahezu alle Unternehmen verfügen über einen detailliert ausgearbeiteten Rettungsplan für den Fall eines Feuers im Unternehmensgebäude. Zur Information und zum Training der Mitarbeiter wird die Einhaltung des Plans auch in regelmäßigen Übungen trainiert.
Was aber ist zu tun, wenn es aufgrund eines IT-Sicherheitsvorfalls digital “brennt”? Auf diesen Ernstfall sind trotz der jährlich rasant steigenden Zahl an IT-Sicherheitsvorfällen und Cyberangriffen deutlich weniger Unternehmen vorbereitet. Dabei ist gerade die angemessene technische und rechtliche Reaktion auf einen IT-Sicherheitsvorfall von essenzieller Bedeutung: Neben der Anleitung und Führung der Mitarbeiter sind hier aus rechtlicher Sicht vor allem Dokumentations- und Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen und Informationspflichten gegenüber Betroffenen zu beachten. Anderenfalls können empfindliche Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden drohen.
Neben den rechtlichen sind aber auch zahlreiche technische Sofortmaßnahmen zu beachten.
Im Rahmen der Veranstaltung stellen wir Ihnen gemeinsam mit unserem Partner der Deutschen Cyber- Sicherheitsorganisation GmbH (DCSO) die jeweiligen Anforderungen und Pflichten vor und geben Ihnen so die Anleitung zur Erstellung eines digitalen “Rettungsplans”.
Session 1
Die rechtlichen Sofortmaßnahmen bei IT-Sicherheitsvorfällen
- Rechtliche Grundlagen
- Pflichten für Unternehmen
- Rechtsfolgen von Versäumnissen
Referent
- Stefan Hessel, Co-Head Digital Business Unit
Session 2
Incident Response – technische Erst-Maßnahmen
- Typische Szenarien
- Herausforderungen bei der Koordinierung von (zumeist) technischen Maßnahmen
- Vorbereitung für die technische Reaktionsfähigkeit auf einen Incident
Referent
- Thomas Hemker, Business Director Threat Detection & Hunting (TDH), DCSO Deutsche Cyber-Sicherheitsorganisation GmbH
Melden Sie sich jetzt an. Die Teilnahme für Mandanten, KMU, Industrie, etc. ist kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.
Die Veranstaltung wird am 17. Februar 2021 von 10:30–11:30 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.