Com­pli­ance und per­sön­li­che Haf­tungs­ri­si­ken – wer haf­tet wann?

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Unter­neh­men set­zen sich täg­lich mit einer Viel­zahl von recht­li­chen Pflich­ten im Energie‑, Umwelt‑, Arbeits- und Pro­dukt­si­cher­heits­recht aus­ein­an­der. Dabei geht es nicht zuletzt dar­um, Haf­tungs­ri­si­ken und den Ver­lust von Pri­vi­le­gi­en zu ver­mei­den und im Ernst­fall eine wirk­sa­me Dele­ga­ti­on der Pflich­ten nach­wei­sen zu können.

Doch auch wenn das Top-Management bei Pflicht­ver­stö­ßen dem Grund­satz nach haft­bar ist, kann bspw. kaum ein Geschäfts­füh­rer in der Pra­xis die Ein­hal­tung aller Rechts­pflich­ten sei­nes Unter­neh­mens prü­fen. Das wirft zwangs­läu­fig Fra­gen auf, denn 

  • wer trägt die Ver­ant­wor­tung und Haf­tung bei der Ver­let­zung ener­gie­recht­li­cher Melde- und Anzei­ge­pflich­ten, umwelt­recht­li­cher Betrei­ber­pflich­ten sowie arbeits- und pro­dukt­si­cher­heits­recht­li­cher Organisationsanforderungen?
  • wann haf­tet die Geschäfts- oder Abtei­lungs­lei­tung persönlich?
  • wie funk­tio­niert eine wirk­sa­me Pflich­ten­de­le­ga­ti­on und wel­che Haf­tungs­ri­si­ken las­sen sich outsourcen?

Um die­se und ande­re Fra­gen geht es im Work­shop „Com­pli­ance, Haf­tung und wirk­sa­me Dele­ga­ti­on von Rechts­pflich­ten im Energie‑, Umwelt- und Arbeits­si­cher­heits­recht“ für Geschäfts­füh­rer, Beauf­trag­te und ande­re ver­ant­wort­li­che Per­so­nen am 27.11.2019 in Han­no­ver bei Rit­ter Gent Collegen.

Phil­ipp Reusch spricht hier über all­ge­mei­ne Haf­tungs­grund­sät­ze und wird ergän­zend aktu­el­le Fäl­le aus dem Pro­dukt­si­cher­heits­recht vorstellen.

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