Unternehmen setzen sich täglich mit einer Vielzahl von rechtlichen Pflichten im Energie‑, Umwelt‑, Arbeits- und Produktsicherheitsrecht auseinander. Dabei geht es nicht zuletzt darum, Haftungsrisiken und den Verlust von Privilegien zu vermeiden und im Ernstfall eine wirksame Delegation der Pflichten nachweisen zu können.
Doch auch wenn das Top-Management bei Pflichtverstößen dem Grundsatz nach haftbar ist, kann bspw. kaum ein Geschäftsführer in der Praxis die Einhaltung aller Rechtspflichten seines Unternehmens prüfen. Das wirft zwangsläufig Fragen auf, denn
- wer trägt die Verantwortung und Haftung bei der Verletzung energierechtlicher Melde- und Anzeigepflichten, umweltrechtlicher Betreiberpflichten sowie arbeits- und produktsicherheitsrechtlicher Organisationsanforderungen?
- wann haftet die Geschäfts- oder Abteilungsleitung persönlich?
- wie funktioniert eine wirksame Pflichtendelegation und welche Haftungsrisiken lassen sich outsourcen?
Um diese und andere Fragen geht es im Workshop „Compliance, Haftung und wirksame Delegation von Rechtspflichten im Energie‑, Umwelt- und Arbeitssicherheitsrecht“ für Geschäftsführer, Beauftragte und andere verantwortliche Personen am 27.11.2019 in Hannover bei Ritter Gent Collegen.
Philipp Reusch spricht hier über allgemeine Haftungsgrundsätze und wird ergänzend aktuelle Fälle aus dem Produktsicherheitsrecht vorstellen.
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