Lunch Break mit reusch­law & K4 Digi­tal: Aus­wir­kun­gen von Haf­ni­um auf die Auftragsverarbeitung?

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Save the date: Online-Event zu Haf­ni­um und Aus­wir­kun­gen auf die Auf­trags­ver­ar­bei­tung am 25.03.21

Wegen zahl­rei­cher Anfra­gen und der hohen Bri­sanz der aktu­el­len Hafnium-Schwachstellen bei Microsoft- Exchange-Servern wer­den reusch­law Legal Con­sul­tants und K4 Digi­tal am Don­ners­tag, den 25.03.21, von 12:00 bis 12:40 Uhr gemein­sam ein Lunch Break Digi­tal zu den tech­ni­schen und recht­li­chen Per­spek­ti­ven sowie den erfor­der­li­chen Maß­nah­men ver­an­stal­ten. Inhalt­lich ist die Ver­an­stal­tung nicht auf Sofort­maß­nah­men, wie Updates, Prü­fung auf Kom­pro­mit­tie­rung oder Mel­dung an die Daten­schutz­auf­sicht beschränkt.

Es soll viel­mehr ins­be­son­de­re auch um mög­li­che Aus­wir­kun­gen der Schwach­stel­len auf Auf­trags­ver­ar­bei­tun­gen gehen. Nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO darf ein Ver­ant­wort­li­cher näm­lich nur mit Auf­trags­ver­ar­bei­tern zusam­men­ar­bei­ten, die hin­rei­chend Garan­tien dafür bie­ten, dass geeig­ne­te tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men getrof­fen sind. Wur­den nun bei Haf­ni­um die erfor­der­li­chen Maß­nah­men durch einen Dienst­leis­ter Tage oder gar Wochen zu spät ergrif­fen, kön­nen an die­sen Garan­tien Zwei­fel bestehen.

Im Rah­men des Lunch Break Digi­tal wer­den wir daher auch erläu­tern, was Auf­trags­ver­ar­bei­ter und Ver­ant­wort­li­che tun müs­sen, um wei­ter­hin die Anfor­de­run­gen an eine Auf­trags­ver­ar­bei­tung zu erfül­len und daten­schutz­kon­form Daten zu ver­ar­bei­ten. Neben mög­li­chen recht­li­chen Maß­nah­men, wie etwa der Doku­men­ta­ti­on und Beweis­si­che­rung, wer­den dabei ins­be­son­de­re auch tech­ni­sche Maß­nah­men im Bereich des IT-Sicherheitsmanagements erläutert.

Refe­ren­ten

Die Ver­an­stal­tung wird am 25.03.2021 von 12:00–12:40 Uhr als Web­i­nar durch­ge­führt. Mel­den Sie sich jetzt an!

Eine Ver­an­stal­tung von reusch­law Legal Con­sul­tants und K4 Digi­tal.

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