Neue EU-Verordnung über Medi­zin­pro­duk­te – erhöh­te Anfor­de­run­gen an Schadstoffe

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Der Gel­tungs­be­ginn der euro­päi­schen Medi­zin­pro­duk­te­ver­ord­nung (MDR) wur­de um ein Jahr ver­scho­ben. Seit dem 26. Mai 2021 gel­ten nun neue regu­la­to­ri­sche Rah­men­be­din­gun­gen für die Wirt­schaft­ak­teu­re der Bran­che. Spä­tes­tens jetzt müs­sen Her­stel­ler ihre Pro­duk­te MDR-konform in Ver­kehr brin­gen, sofern sie nicht von Über­gangs­fris­ten profitieren.

Die Anfor­de­run­gen an die for­ma­le wie mate­ri­el­le Kon­for­mi­tät von Medi­zin­pro­duk­ten sind gestie­gen. Der Pflich­ten­kreis aller Wirt­schaft­ak­teu­re von Her­stel­lern über Impor­teu­re und Dis­tri­bu­to­ren bis hin zu Betrei­bern hat sich deut­lich erwei­tert. Mehr Pflich­ten bedeu­tet dabei auch mehr Haftungsrisiken!

Refe­ren­tIn­nen & Themenschwerpunkte

  • Miri­am Schuh, Head of Health­ca­re, infor­miert, was Her­stel­ler tun müs­sen, um Pro­duk­te auch seit dem 26.05.2021 rechts­si­cher in Ver­kehr brin­gen zu dür­fen und was Wirt­schaft­ak­teu­re ins­be­son­de­re im Hin­blick auf Ein­fuhr, Ver­trieb und Betrei­ben von Medi­zin­pro­duk­ten nach den neu­en Regu­la­ri­en beach­ten müssen.
  • Kay Groen­hardt, Seni­or Con­sul­tant, Inter­tek Con­su­mer Goods betrach­tet fol­gen­de The­men­fel­der: Für inva­siv ange­wen­de­te, direkt mit dem mensch­li­chen Kör­per in Berüh­rung kom­men­de Medi­zin­pro­duk­te gel­ten erhöh­te Anfor­de­run­gen hin­sicht­lich des Schad­stoff­ge­halts. Die hier anzu­wen­den­de Lis­te der krebs­er­zeu­gen­den, erb­gut­ver­än­dern­den oder fort­pflan­zungs­ge­fähr­den­den Stof­fe (“CMR-Stoffe”) der Kate­go­rie 1A oder 1B gemäß Anhang VI Teil 3 der Ver­ord­nung (EG) Nr. 1272/2008 umfasst weit mehr als 1.000 Ein­trä­ge. Auch Zahn­ärz­te bzw. deren zahn­tech­ni­sche Zulie­fe­rer sind hier­von betrof­fen. Aus­nah­men von den Stoff­ver­bo­ten müs­sen aus­führ­lich begrün­det wer­den. Inter­tek kann umfas­sen­de ana­ly­ti­sche Lösun­gen zur kos­ten­güns­ti­gen Erfas­sung der rele­van­ten Schad­stoff­grup­pen und zur Sicher­stel­lung der Kon­for­mi­tät Ihrer Pro­duk­te bieten.

Die gemein­sa­me Ver­an­stal­tung von Inter­tek Con­su­mer Goods und reusch­law Legal Con­sul­tants wird am 01.07.2021 von 10:00–12.00 Uhr als Web­i­nar durch­ge­führt. Mel­den Sie sich hier an!

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