Pro­duct Com­pli­ance Dia­log 2021 – Ein­ge­bau­ter Daten­schutz – GDPR-Compliance in der Produktentwicklung

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Die DSGVO schreibt Ver­ant­wort­li­chen nicht nur vor, wie sie mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten umzu­ge­hen haben. Sie ver­pflich­tet auch dazu, dass Soft­ware und Tools, mit denen die­se Daten ver­ar­bei­tet wer­den, den Daten­schutz­grund­sät­zen ent­spricht. Dies bedeu­tet in der Pra­xis, dass Unter­neh­men, wenn sie Soft­ware selbst ent­wi­ckeln oder auch ent­wi­ckeln las­sen, den Daten­schutz bereits mit­den­ken müs­sen. In der Pra­xis ergibt sich die Her­aus­for­de­rung, dass Pro­duk­te oder Soft­ware nicht immer vom spä­ter daten­schutz­recht­lich Ver­ant­wort­li­chen her­ge­stellt wer­den. In die­sem Fall kann es eine Opti­on sein, über ver­trag­li­che Rege­lun­gen für DSGVO-konforme Pro­duk­te in der Lie­fer­ket­te zu sorgen.

Refe­rent

Ste­fan Hes­sel ist Rechts­an­walt und Asso­cia­te im Team Cyber­se­cu­ri­ty & Daten­schutz bei reusch­law Legal Consultants.

Pro­duct Com­pli­ance Dia­log 2021

“Ein­ge­bau­ter Daten­schutz – GDPR-Compliance in der Pro­dukt­ent­wick­lung” ist der Bei­trag von Ste­fan Hes­sel zum “Pro­duct Com­pli­ance Dia­log 2021”. Die Ver­an­stal­tung ver­steht sich als Platt­form zum fach­li­chen Aus­tausch für alle, die mit den The­men Pro­dukt­si­cher­heit, Regu­la­to­ry Affairs und Umwelt­recht im wei­tes­ten Sin­ne befasst sind, und rich­tet sich schwer­punkt­mä­ßig an die Wirt­schafts­ak­teu­re aus der Kon­sum­gü­ter­in­dus­trie, die Markt­auf­sichts­be­hör­den und Prüf­stel­len.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Pro­gramm, Refe­ren­ten, Anmel­dung und Ticke­ting fin­den Sie unter productcompliancedialog.de

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