Beim Inter­net der Din­ge gibt es vie­le recht­li­che Hürden

Ver­netz­te Produktion

Phil­ipp Reusch kom­men­tiert für ‘Markt und Mit­tel­stand’ den aktu­el­len Rechtsrahmen

Die Ver­net­zung von Fabri­ken, wie sie bei Indus­trie 4.0 vor­ge­se­hen ist, ver­spricht Unter­neh­men eine effek­ti­ve Pro­duk­ti­on. Mit­tel­ständ­ler müs­sen aber bei der Umset­zung eini­ge Din­ge beach­ten, um kei­nen juris­ti­schen Ärger zu bekommen.

„Der wich­tigs­te ver­trag­li­che Aspekt ist der Zusam­men­schluss von Betriebs­mit­teln unter­schied­li­cher Her­stel­ler. Die Zusam­men­ar­beit von Maschi­nen zu regeln funk­tio­niert aber nur, wenn sich die Teil­neh­mer gegen­sei­tig ver­trau­en. Die Kol­la­bo­ra­ti­on mit Kun­den und der gemein­sa­me Ein­griff in die Fer­ti­gungs­soft­ware sind ziem­lich neue Erfah­run­gen für alle Betei­lig­ten.” Phil­ipp Reusch zur neu­en Form der Zusammenarbeit.

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Markt und Mittelstand

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