Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge: End­lich Klarheit?

Ver­ord­nung über Elektrokleinstfahrzeuge

Künf­tig soll es in Deutsch­land – wie in ande­ren euro­päi­schen Län­dern – mög­lich sein, mit Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­gen wie E‑Scootern am öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr teil­zu­neh­men.
Doch die Details der geplan­ten Ver­ord­nung über Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge (eKFV) sind umstrit­ten. Ein ers­ter Ent­wurf wur­de im Juli 2018 ver­öf­fent­licht. Die­ser sah etwa noch eine Mofa-Prüfbescheinigung zum Füh­ren von Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­gen sowie deren ver­pflich­ten­de Aus­rüs­tung mit Blin­kern vor.

Kri­tik

Es folg­te Kri­tik, ins­be­son­de­re von auf den Markt drän­gen­den Unter­neh­men. Im aktu­el­len Ent­wurf wur­den eini­ge Details geän­dert. Die Ver­ord­nung sieht nun vor, dass Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge von Per­so­nen ab 12 (bei einer Höchst­ge­schwin­dig­keit von max. 12 km/h) bzw. 14 Jah­ren (bei einer Höchst­ge­schwin­dig­keit von max. 20 km/h) geführt wer­den kön­nen. Auch die Rege­lung hin­sicht­lich der Blin­ker wur­de abge­schwächt. Geblie­ben ist die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Eben­falls für Dis­kus­sio­nen sorgt die Fra­ge, wo Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge künf­tig gefah­ren wer­den dür­fen. Aktu­ell sieht die Ver­ord­nung vor, dass Fahr­zeu­ge mit einer Höchst­ge­schwin­dig­keit von bis zu 12 km/h inner­orts u.a. auf Geh­we­gen und in Fuß­gän­ger­zo­nen fah­ren dür­fen bzw. müs­sen. Dies führ­te zu Kri­tik sei­tens des Deut­schen Ver­kehrs­si­cher­heits­rats und der Deut­schen Ver­kehrs­wacht. Auch eine Mofa-Prüfbescheinigung für den Fah­rer for­dern bei­de Stellen.

Die Beden­ken bezüg­lich der Zulas­sung von Fahr­zeu­gen mit einer Höchst­ge­schwin­dig­keit von weni­ger als 12 km/h auf Geh­we­gen und in Fuß­gän­ger­zo­nen wer­den von den betei­lig­ten Aus­schüs­sen des Bun­des­rats geteilt. In ihrer Beschluss­emp­feh­lung vom 3. Mai 2019 emp­feh­len sie, sol­che Fahr­zeu­ge wie­der aus der Ver­ord­nung zu strei­chen. Begrün­det wird dies mit dem Sicher­heits­ri­si­ko sowie der Gefahr von Kon­flik­ten mit ande­ren Verkehrsteilnehmern.

Um ört­li­chen Gege­ben­hei­ten bes­ser Rech­nung tra­gen zu kön­nen, emp­feh­len die Aus­schüs­se, zusätz­lich eine Rege­lung auf­zu­neh­men, die es den Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den erlaubt, die Nut­zung von Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­gen ört­lich auch auf an sich zuläs­si­gen Flä­chen zu ver­bie­ten. Zudem emp­feh­len sie, das Min­dest­al­ter für das Füh­ren von Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­gen auf­grund ihrer Ähn­lich­keit mit Mofas wie ursprüng­lich vor­ge­se­hen bei 15 Jah­ren zu belas­sen. Es wird jedoch nicht gefor­dert, die Prüf­be­schei­ni­gung wie­der aufzunehmen.

Die genann­ten Punk­te wur­den auch im Rah­men einer öffent­li­chen Anhö­rung im Bun­des­tag zu einem Antrag der FDP zu E‑Scootern und Hover­boards am 8. Mai 2019 dis­ku­tiert. Dort äußer­ten eini­ge der Sach­ver­stän­di­gen eben­falls Sicher­heits­be­den­ken bezüg­lich der Nut­zung von Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­gen auf Geh­we­gen. Die Bun­des­re­gie­rung beton­te ihre dies­be­züg­li­che Kompromissbereitschaft.

Was bringt die Zukunft für Elektrokleinstfahrzeuge?

Ange­sichts des brei­ten Kon­sen­ses in Bezug auf die Geh­weg­nut­zung scheint es wahr­schein­lich, dass der Bun­des­rat die Emp­feh­lun­gen annimmt. In Bezug auf wei­te­re Punk­te, wie das Min­dest­al­ter für die Nut­zung und die Ver­si­che­rungs­pflicht, bleibt der Beschluss abzu­war­ten. Zudem ist zu beach­ten, dass die Ver­ord­nung nur für Fahr­zeu­ge mit Lenk- oder Hal­te­stan­ge gel­ten soll. Für Fahr­zeu­ge wie Hover­boards ist laut dem Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter eine Aus­nah­me­ver­ord­nung geplant.

Auch wenn inhalt­li­che Ver­än­de­run­gen von Ver­ord­nun­gen auf dem Weg zur Rechts­kraft üblich sind, ist das Aus­maß der Unge­wiss­heit im Fal­le der eKFV beson­ders aus­ge­prägt. Für die betrof­fe­nen Unter­neh­men erschwert die Unklar­heit die Vor­be­rei­tung des Markt­zu­tritts erheb­lich. Sie sind somit gut bera­ten, die Ent­wick­lung genau zu beobachten.

Ver­ab­schie­dung Bundesrat

Am 17. Mai 2019 wur­de die Ver­ord­nung vom Bun­des­rat verabschiedet.

Mehr Infos

Fra­gen und Ant­wor­ten zur Ver­ord­nung des BMVI

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