Haf­tungs­recht: Hat Bay­er Risi­ken übersehen?

In den Tie­fen des Monsanto-Traumas

Kom­men­tar von Dani­el Wuhr­mann auf FAZ Einspruch.net

400 Pro­zes­se allein in Ame­ri­ka, ers­te Kla­gen in Aus­tra­li­en, nun das Glyphosat-Verbot in Öster­reich: Die mil­li­ar­den­schwe­ren Risi­ken der Monsanto-Übernahme für den Bayer-Konzern sind ein Lehr­stück dafür, wie eine von Stra­te­gen geplan­te Trans­ak­ti­on aus dem Ruder lau­fen kann.

Wenn ein Unter­neh­men in einer sol­chen Situa­ti­on in die Media­ti­on geht, ist es eine schwie­ri­ge Aus­gangs­la­ge, sagt Dani­el Wuhr­mann. Wie­der steht die Fra­ge im Mit­tel­punkt: Haben die Bayer-Juristen im Rah­men ihrer „Due Dili­gence“, also dem Durch­leuch­ten aller rele­van­ten Infor­ma­tio­nen des Kauf­ob­jekts Mons­an­to in spe­zi­el­len Daten­räu­men, Risi­ken übersehen?

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