INCOTERMS 2020 – Anpas­sung von Handelsklauseln

Inco­terms regeln die Rech­te und Pflich­ten von Käu­fer und Ver­käu­fer im inter­na­tio­na­len Handel.

Sie gel­ten als Geschäfts­be­din­gun­gen, deren Auf­nah­me in den Ver­trag der aus­drück­li­chen Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Par­tei­en bedarf. Die inter­na­tio­na­len Han­dels­klau­seln der ICC (Inter­na­tio­nal Cham­ber of Com­mer­ce) wur­den zuletzt im Jahr 2010 ange­passt. Die für den 10.09.2019 ange­kün­dig­te Ver­öf­fent­li­chung der am 01.01.2020 in Kraft tre­ten­den Inco­terms 2020 wird mit Span­nung erwar­tet. Die Neu­fas­sung soll der geän­der­ten Transport- und Han­dels­pra­xis Rech­nung tragen.

Inhalt­lich darf man gespannt sein, ob sich die Ankün­di­gun­gen aus Lite­ra­tur und Kom­men­tie­rung bewahr­hei­ten: Als mög­li­che Ände­rung wird eine Tei­lung des FCA (Free Carrier/Frei Frachtführer-)Incoterms in sowohl Land- als auch See­weg genannt. FCA bedeu­tet, dass der Ver­käu­fer dem Käu­fer die Ware beim Ver­käu­fer oder an einem ande­ren bestim­men Ort übergibt.

Für FAS (Free Along­side Ship/frei Längs­sei­te Schiff) wird eine Auf­he­bung genau­so wie für EXW (Ex works/Ab Werk) ins Spiel gebracht. Ins­be­son­de­re letz­te­re Klau­sel, bei der der Ver­käu­fer die Ware lie­fert, indem er sie dem Käu­fer am eige­nen Stand­ort des Ver­käu­fers zur Abho­lung bereit­stellt, gilt als umstrit­ten: Die Haf­tung des Ver­käu­fers wird auf ein Mini­mum redu­ziert. Zusätz­lich wird ver­mu­tet, dass für DDP (Deli­very Duty Paid/geliefert ver­zollt) eine gänz­li­che Neu­aus­le­gung zu erwar­ten ist.

Außer­dem wird über die Ein­füh­rung eines neu­en Inco­terms CNI (Cost and Insu­rance) nach­ge­dacht. Die­ser soll die Lücke zwi­schen FCA, bei dem die Ver­si­che­rungs­kos­ten nicht vom Ver­käu­fer als Expor­teur zu tra­gen sind, und CFR (Cos­ts and Freight/Kosten und Fracht)/CIF (Cost, Insu­rance and Freight/Kosten, Ver­si­che­rung, Fracht), bei denen die Beför­de­rung inklu­si­ve ist, schließen.

Nach CNI wür­de das Risi­ko des Unter­gangs der Ware am Ver­schif­fungs­ha­fen auf den Käu­fer über­ge­hen. Wei­ter­hin ist mit Ergeb­nis­sen aus der Ana­ly­se von Trans­port­si­cher­heit, Trans­port­ver­si­che­run­gen und dem Ver­hält­nis zwi­schen Inco­terms und inter­na­tio­na­lem Lie­fer­ver­trag zu rech­nen, die sich eben­falls in den neu­en Inco­terms fin­den dürften.

Ins­ge­samt ist auch mit einer wesent­lich ein­fa­che­ren und über­sicht­li­che­ren Hand­ha­bung zu rech­nen, die Aus­fluss in Gra­fi­ken und Tabel­len fin­den soll.

Wie sich all dies auf die Pflich­ten der Par­tei­en und Haf­tungs­fra­gen aus­wirkt und wie viel Gewicht bis­he­ri­gen Äuße­run­gen bei­zu­mes­sen ist, wird sich in Kür­ze zei­gen. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden!

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