“Ein wesentlicher Teil der Qualitätsmanagement-Arbeit befasst sich mit der Handhabe von Lieferanten- und Kundenreklamationen – bezogen auf fehlerhafte Komponenten und Rohstoffe. Besteht die Verbindung zu Kunde oder Lieferant in einem Kaufvertrag (oder aber einem so genannten Werklieferungsvertrag nach § 650 BGB), so spielt das Gewährleistungsrecht eine wesentliche Rolle. Und zwar dann, wenn es darum geht, dass die gelieferte Ware nicht so ist, wie sie sein sollte. Oder juristisch gesprochen: wenn sie mangelhaft ist. Die Mangelhaftigkeit verkaufter Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist das Eingangstor in die Welt der Gewährleistung, die beginnend mit der Nacherfüllung (in Form der Neulieferung oder in Form der Reparatur) über Ansprüche für Schadensersatz und bis hin zum Rücktritt vom Vertrag gehen kann.”
Daniel Wuhrmann in Ausgabe 01/2022 von Quality Engineering im Rahmen der Online-Kolumne “Alles was Recht ist”.
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