Am 21.04.2021 wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Maschinenverordnung (Maschinen-VO) veröffentlicht, der am 22.05.2023 vom Rat der Europäischen Union angenommen und am 29.06.223 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich wurde. Seit dem 19.07.2023 ist die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit ihrem neuen Regelungsregime nun in Kraft getreten. Die verschärften gesetzlichen Regelungen, die sich aufgrund der steigenden Digitalisierung und Vernetzung von Produkten im Internet der Dinge (IoT) oder durch smarte Anwendungen in immer mehr Rechtsbereichen finden, sollen keinen „Hemmschuh“ für die europäische Wirtschaft darstellen. Ziel des europäischen Gesetzgebers ist es daher, Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, die eine internationale Wettbewerbsfähigkeit und zugleich ein hohes Sicherheits- und Schutzniveau für die Verwender von Maschinen und Dritte gewährleisten und gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher und der Verwender in digitale innovative Technologien fördern. Spezifische Ziele der Überarbeitung sind darüber hinaus die Berücksichtigung von Risiken, die sich aus der Anwendung neuer Technologien, insbesondere KI, ergeben. Rechtliche Klarheit soll in Bezug auf den Anwendungsbereich der Verordnung, die Definitionen und Begriffsbestimmungen durch die längst fällige Angleichung an den NLF und die Herstellung der Kohärenz mit anderen Rechtsakten erhöht werden. Gleichzeitig sollen die wirtschaftlichen und ökonomischen Belastungen der Wirtschaftsakteure durch die Ermöglichung digitaler Dokumentation abgefedert werden.
Im vorliegenden Whitepaper stellen Saskia Wittbrodt und Karin Potel die grundlegenden Änderungen der Maschinen-VO dar und skizzieren deren Auswirkungen auf die Integration von Software und KI-Systemen in Maschinen sowie den Rechtsrahmen für digitale Gebrauchsanleitungen.
Das vollständige Whitepaper finden Sie hier zum Download.
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