Unter­neh­men brau­chen einen Bevollmächtigten

“Durch einen har­ten Brexit ohne Abkom­men wird Groß­bri­tan­ni­en zum Dritt­staat wie etwa Aser­bai­dschan oder Ugan­da, wodurch sich der Han­del grund­le­gend ver­än­dern wird.

Miri­am Schuh: ‘Für Medi­zin­pro­dukte­her­stel­ler wird der Ver­trieb ihrer Pro­duk­te in Groß­bri­tan­ni­en schwie­ri­ger. Umge­kehrt wird auch der Zugang für bri­ti­sche Unter­neh­men zum euro­päi­schen Markt deut­lich kom­pli­zier­ter. Auf­grund des Brexits hat die Arz­nei­mit­tel­be­hör­de ‘Medi­ci­nes and Health­ca­re pro­ducts Regu­la­tor Agen­cy’ (MHRA) bereits neue Richt­li­ni­en ver­öf­fent­licht, die für das Inver­kehr­brin­gen von Medi­zin­pro­duk­ten ab dem kom­men­den Jahr in den bri­ti­schen und nord­iri­schen Markt gel­ten werden.’ ”

Den voll­stän­di­gen Arti­kel von Miri­am Schuh vom 16.12.2020 fin­den Sie auf der Web­site von Han­dels­blatt Insi­de DIGITAL HEALTH.

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