Update: Neue deutsche Zulassungsverordnung für Schienenfahrzeuge & Schieneninfrastruktur (EIGV)
Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 der 13. Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Wesentlicher Inhalt dieser Verordnung ist der Entwurf für die neue deutsche Zulassungsverordnung für Schienenfahrzeuge und Schieneninfrastruktur (kurz EIGV), mit welcher nunmehr im Herbst 2018 zu rechnen ist.
Die neue Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV)
Im Zuge des vorliegenden Gesetzgebungsvorhabens wurde die bisherige „Transeuropäischen-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung“ (TEIV) strukturell und inhaltlich überarbeitet und in Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) umbenannt. Die Neufassung verfolgt das Ziel, ein umfassendes einheitliches Regelwerk zu erstellen, das sowohl die EU-rechtlichen Vorgaben zur Fahrzeugzulassung umsetzt als auch die nationalen Vorschriften im Bereich der Infrastruktur abdeckt. Denn seit Jahren finden im Eisenbahnwesen im Bereich Schienenfahrzeuge und im Bereich Schieneninfrastruktur unterschiedliche Verfahrensvorschriften Anwendung. Die neue EIGV soll daher die Vorschriften für beide Bereiche vereinheitlichen und die europäischen Vorgaben der sog. Eisenbahn-Interoperabilitätsrichtlinie vollständig umsetzen. Bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben handelt es sich jedoch noch um die alte Interoperabilitäts-Richtlinie 2008/57/EG. Die Umsetzung der neuen Interoperabilitäts-Richtlinie (EU) 2016/797 erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich nach dem Inkrafttreten der neuen europäischen Zulassungsverordnung (EU) 2018/545 zum 16. Juni 2019. Folglich muss sich die deutsche Eisenbahnindustrie auf mehrere neue Zulassungsvorschriften und auch auf weitere Gesetzgebungsvorhaben innerhalb der nächsten Monate und Jahre einstellen.
EIGV und neue EU Zulassungsverordnung aus dem 4. Eisenbahnpaket
Die Änderungen, welche nunmehr mit der EIGV voraussichtlich nach der Sommerpause in Kraft treten werden, sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigen und für klare Verantwortlichkeiten und Rechtssicherheit für die Vielzahl der Beteiligten in den Bereichen Infrastruktur und Fahrzeuge sorgen. Allerdings liegt seit April diesen Jahres auch die bereits angesprochene europäische Zulassungsverordnung für Schienenfahrzeuge (EU) 2018/545 auf dem Tisch, welche im Juni 2019 in allen Mitgliedsstaaten der EU in Kraft treten soll. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum das BMVI kurz vor dem geplanten Inkrafttreten der europäischen Regelung nochmal ein eigenes Gesetzgebungsvorhaben anstrengt, um die nationalen Vorschriften in genau demselben Bereich zu ändern. Auch ist fraglich, was die Anwender letztlich von dieser Änderung noch haben werden, wenn wenig später das europäische Verfahren greift.
Nun zum einen wird das neue europäische Zulassungsregelwerk in Deutschland ohne die vorliegende Änderung der TEIV hin zur EIGV schlicht weg nicht realisierbar sein. Denn der Mitgliedsstaat Deutschland hat es bis dato versäumt die Interoperabilitäts-Richtlinie 2008/57/EG vollständig umzusetzen, so dass wesentliche Voraussetzungen für die neue Verordnung (EU) 2018/545 nicht erfüllt sind. Darüber hinaus ist zum aktuellen Zeitpunkt aber auch noch gar nicht klar, ob Deutschland die europäische Zulassungsverordnung zum Juni 2019 einführen wird. Nach Artikel 57 der Interoperabilitäts-Richtlinie (EU) 2016/797 haben Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, die Einführung der Verordnung um bis zu ein Jahr zu verschieben. Zwar heißt es aus dem BMVI, dass auch weiterhin eine Umsetzung zum 19. Juni 2019 angestrebt wird. Allerdings konnten die hierfür notwendigen Rechtssetzungsvorhaben, durch verschiedene Umstände bisher nicht wie geplant vorangetrieben werden, so dass die endgültige Entscheidung Deutschlands hinsichtlich des gewählten Umsetzungszeitpunktes noch aussteht.
Wichtig für Hersteller und Anwender
Für Antragsteller besteht damit auch ein Jahr vor dem geplanten Inkrafttreten der europäischen Regelung keine Planungs- und Rechtssicherheit darüber, was im nächsten Jahr in Deutschland eigentlich gelten wird. Fest steht nur, dass nun erst einmal die EIGV kommt. Um in dieser Umgebung keinem Stillstand oder enormen Zusatzkosten ausgesetzt zu sein, brauchen Antragsteller detaillierte Kenntnisse der einzelnen Zulassungsverfahren, eine belastbare Zulassungsplanung und solide Vertragsregelungen.
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