“Systemische Ansätze sind solche, die das gesamte System einer Organisation betreffen. Diese Methodik entspringt der Psychologie und wird vielfach im Coaching benutzt. Rechtlich bringen systemisches Handeln handfeste Herausforderungen für jedes Unternehmen in der EU. Die Grundlagen dafür kommen seit mehreren Jahren aus den Bestrebungen Europäischen Gesetzgeber, aber auch nationaler Tendenzen hin zu Vorgaben für bestimmte Bereiche des Unternehmens. Beste Beispiele dafür sind sicherlich die DSGVO, aber auch das Lieferkettengesetz und ganz aktuell das Verbandssanktionengesetz; in Letzterem werden getroffene Vorkehrungen zur Vermeidung und Aufdeckung von Verbandstaten bei der Strafzumessung berücksichtigt.”
Philipp Reusch in der ‘Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht’ (InTeR), Ausgabe März 2021.
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