Busi­ness Brunch – Inter­net of Things und Indus­trie 4.0

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#AI #Block­chain #Cyber­se­cu­ri­ty #Digi­tal­T­win #Data­Pro­tec­tion #ePer­son #m2mcommunication #Pro­duct­Lia­bi­li­ty #robo­tics #smart­con­tracts #free­flowof­da­ta #m2m #iot­secu­ri­ty

Indus­tri­el­le IoT und Indus­trie 4.0 sind nicht nur tech­no­lo­gi­sche Ent­wick­lun­gen und Trei­ber dis­rup­ti­ver Geschäfts­mo­del­le. Gleich­zei­tig befin­det sich die gesam­te recht­li­che Land­schaft in Bewe­gung. Der Ein­satz von Block­chain in Indus­trie 4.0 führt zu erheb­li­chen recht­li­chen Fra­gen, eben­so wie die Nut­zung eines digi­ta­len Zwil­lings in Ent­wick­lung und Produktion.

All die­se The­men sind flan­kiert von Fra­ge­stel­lun­gen aus dem ver­trags­recht­li­chen und pro­dukt­haf­tungs­recht­li­chen Bereich. Ohne den erheb­li­chen Ein­satz von Daten wie­der­um sind die Geschäfts­mo­del­le nicht denk­bar. Hier­zu bedarf es der Rege­lun­gen aus der DSGVO, aber auch der free-flow-of-Data – Regu­lie­rung der EU. Die Nut­zung von künst­li­cher Intel­li­genz wirft Fra­gen nach der Haf­tung für sol­che auto­no­men Sys­te­me auf, die bei der Gestal­tung von ent­spre­chen­den Geschäfts­mo­del­len eben­so zu berück­sich­ti­gen sind. Alle die­se Fra­ge­stel­lun­gen und die jeweils aktu­el­le Rechts­la­ge sind The­men unse­res Busi­ness Brunch.

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