Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – was jetzt zu tun ist

Ort

Datum ,

Seit dem 07. Mai 2021 gilt das IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Dadurch müs­sen nicht nur KRITIS Unter­neh­men, son­dern auch “Unter­neh­men im beson­de­ren öffent­li­chen Inter­es­se” die dar­in defi­nier­ten IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.

Doch was genau sind “Unter­neh­men im beson­de­ren öffent­li­chen Inter­es­se”, wel­che Maß­nah­men wer­den gefor­dert und wie kön­nen sie umge­setzt werden?

Ste­fan Hes­sel, Seni­or Asso­cia­te und Co-Head unse­rer Digi­tal Busi­ness Unit , erklärt Ihnen die wich­tigs­ten Punk­te aus dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und beant­wor­tet im Gespräch mit Hau­ke Gie­row, Lei­ter der Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­ti­on bei G‑Data, Ihre Fra­gen zum The­ma in unse­rem Webinar.

Inhal­te des kos­ten­frei­en Webinars:

  • Was sind Unter­neh­men im beson­de­ren öffent­li­chen Interesse?
  • Wel­che Anfor­de­run­gen wer­den gestellt?
  • Wie las­sen sich die Anfor­de­run­gen umsetzen?
  • Wel­che Rol­le spielt das BSI?

Das Web­i­nar fin­det am 30. Sep­tem­ber 2021 von 10:00–11:00 Uhr in Koope­ra­ti­on mit G‑Data statt. Die Teil­nah­me ist kos­ten­los. Mel­den Sie sich jetzt an!

zurück

Bleiben Sie
up to date

Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für den Versand unseres Newsletters. Sie können Ihre Einwilligung hierfür jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.