Die NIS-2-Richtlinie und das deut­sche Umsetzungsgesetz

OrtWebinar

Datum 1.9.-31.10.2024

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Exklu­si­ve One-on-One-Webinare für Teil­neh­mer der Alli­anz für Cyber-Sicherheit

Die NIS-2-Richtlinie erwei­tert den Kreis der betrof­fe­nen Unter­neh­men und ver­schärft die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen an die Cyber­si­cher­heit. Das deut­sche NIS-2-Umsetzungs- und Cyber­si­cher­heits­stär­kungs­ge­setz (NIS2UmsuCG) wird ohne Über­gangs­frist vor­aus­sicht­lich im ers­ten Quar­tal 2025 in Kraft treten.

Im Rah­men des ACS-Partnerangebotes wer­den zehn ein­stün­di­ge One-on-One-Webinare zur NIS-2-Richtlinie und zum NIS2UmsuCG verlost.

Ste­fan Hes­sel wird die neu­en gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen an die Cyber­si­cher­heit erläu­tern und die indi­vi­du­el­len Fra­gen beant­wor­ten. Die One-on-One-Webinare bie­ten Teil­neh­men­den die Mög­lich­keit, sich detail­liert mit den neu­es­ten Ent­wick­lun­gen und den Anfor­de­run­gen der NIS-2-Richtlinie ver­traut zu machen und gleich­zei­tig in einem ver­trau­li­chen Rah­men auf die spe­zi­fi­schen Fra­gen und Bedürf­nis­se einzugehen.

Für Teil­neh­mer der Alli­anz für Cyber-Sicherheit ste­hen exklu­siv 10 kos­ten­freie Plät­ze zur Ver­fü­gung. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu die­sem Ange­bot erhal­ten regis­trier­te Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer im inter­nen Bereich der ACS-Webseite.

The­men & Ablauf

  • Key-Facts zur NIS-2-Richtlinie und mög­li­chen Timeline,
  • Anwen­dungs­be­reich,
  • Anfor­de­run­gen an Unternehmen,
  • Prak­ti­sche Umsetzung

Der Ter­min fin­det per Video­kon­fe­renz statt. Im Rah­men der Video­kon­fe­renz prä­sen­tiert Ste­fan Hes­sel die recht­li­chen Anfor­de­run­gen der NIS-2-Richtlinie und die erfor­der­li­chen Maß­nah­men zur prak­ti­schen Umset­zung durch Unter­neh­men. Eine Durch­füh­rung vor Ort ist grund­sätz­lich nicht geplant, wäre bei räum­li­cher Nähe jedoch im Aus­nah­me­fall mög­lich. Pro Unter­neh­men gibt es kei­ne fixe Teil­neh­mer­gren­ze. Der Teil­neh­mer­kreis wird indi­vi­du­ell abge­stimmt. Es han­delt sich jedoch nicht um eine Schu­lungs­maß­nah­me für die Beschäf­tig­ten. Emp­foh­len wird die Teil­nah­me durch Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de mit IT-Verantwortung, IT-Sicherheitsverantwortliche und ‑beauf­trag­te sowie die Rechtsabteilung. 

Es han­delt sich um eine exklu­si­ve Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zur NIS-2-Richtlinie. Im Nach­gang erhal­ten die Teil­neh­men­den die Präsentationsunterlagen.

Inter­es­sier­te kön­nen sich bis zum 01. Okto­ber 2024 unter Anga­be von Namen, Anschrift und Unter­neh­men anmel­den. Nach der Aus­lo­sung wer­den die Gewin­ner kon­tak­tiert und ein Ter­min für das Web­i­nar ver­ein­bart. Die Ter­mi­ne wer­den nach der Aus­lo­sung indi­vi­du­ell ver­ein­bart. Jeder Ter­min ist für ca. eine Stun­de angesetzt.

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