Durch die Änderung des Straßenverkehrs- und des Pflichtversicherungsgesetzes können zukünftig bundesweit autonome Fahrzeuge ohne physisch anwesende Fahrerinnen und Fahrer in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb verkehren.
Was bisher nur in Ausnahmefällen zur Erprobung zulässig war, kann nun in verschiedenen Mobilitätsbereichen zum Einsatz kommen. Für Kommunen eröffnet die Novelle beispielsweise neue Möglichkeiten, automatisierte Shuttle-Verkehre oder Warentransportlösungen umzusetzen.
Das Centrum für automatisierte Mobilität (CAMO) unterstützt Kommunen und Verkehrsbetriebe bei Fragen zur automatisierten Mobilität. Im Fachworkshop zeigen wir gemeinsam mit Daniel Wuhrmann von der Fachkanzlei reuschlaw Legal Consultants die Chancen durch das neue Gesetz auf, gehen auf die Herausforderungen der automatisierten Mobilität ein und diskutieren Möglichkeiten einer strategischen Positionierung.
Zielgruppe der Veranstaltung sind Entscheider und Entscheiderinnen in Kommunen und kommunalen Betrieben sowie in Verkehrsbetrieben.
Neben weiteren Expertinnen und Experten spricht Daniel Wuhrmann am 8. Juli zum Thema: “Das neue Gesetz zum autonomen Fahren”.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei und findet online per Zoom statt. Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie unter www.camo.nrw.
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