Im Online-Seminar werden in einem ersten Schritt die wesentlichen Grundlagen der Produkthaftung (insb. ProdHaftG und § 823 BGB) vorgestellt und die Bezüge zur IT-Sicherheit in Produkten erläutert. Hierbei wird insbesondere die Beantwortung der Frage im Vordergrund stehen, welche Anforderungen die Hersteller, aber auch ihre Zulieferer (etwa Software-Entwickler) beachten müssen. Erläutert wird in diesem Rahmen auch, welche Unterschiede zwischen unternehmens- und produktbezogenem IT-Sicherheitsmanagement bestehen und wie sich diese verknüpfen lassen. Als Beispiel hierfür werden die aktuellen Entwicklungen in der Automobilindustrie herangezogen. Neue Pläne der UNECE legen neben Vorgaben für das IT-Sicherheitsmanagement im Unternehmen – insb. durch TISAX – auch fahrzeugbezogene Rahmenbedingungen für das IT-Sicherheits- bzw. Cybersecurity Management fest. Vor der Gelegenheit einer ausführlichen Diskussion werden wir den Teilnehmern abschließend noch die wichtigsten Schritte zur Compliance aus Sicht der Produkthaftung in übersichtlicher Form an die Hand geben.
Melden Sie sich jetzt für das Online-Seminar mit Philipp Reusch und Stefan Hessel am 24. September 2020 (16:00–18:00 Uhr) an.
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