IT-Sicherheit als Haf­tungs­fra­ge – Recht­li­che Anfor­de­run­gen an die IT-Sicherheit von Produkten

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Im Online-Seminar wer­den in einem ers­ten Schritt die wesent­li­chen Grund­la­gen der Pro­dukt­haf­tung (insb. Prod­HaftG und § 823 BGB) vor­ge­stellt und die Bezü­ge zur IT-Sicherheit in Pro­duk­ten erläu­tert. Hier­bei wird ins­be­son­de­re die Beant­wor­tung der Fra­ge im Vor­der­grund ste­hen, wel­che Anfor­de­run­gen die Her­stel­ler, aber auch ihre Zulie­fe­rer (etwa Software-Entwickler) beach­ten müs­sen. Erläu­tert wird in die­sem Rah­men auch, wel­che Unter­schie­de zwi­schen unternehmens- und pro­dukt­be­zo­ge­nem IT-Sicherheitsmanagement bestehen und wie sich die­se ver­knüp­fen las­sen. Als Bei­spiel hier­für wer­den die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen in der Auto­mo­bil­in­dus­trie her­an­ge­zo­gen. Neue Plä­ne der UNECE legen neben Vor­ga­ben für das IT-Sicherheitsmanagement im Unter­neh­men – insb. durch TISAX – auch fahr­zeug­be­zo­ge­ne Rah­men­be­din­gun­gen für das IT-Sicherheits- bzw. Cyber­se­cu­ri­ty Manage­ment fest. Vor der Gele­gen­heit einer aus­führ­li­chen Dis­kus­si­on wer­den wir den Teil­neh­mern abschlie­ßend noch die wich­tigs­ten Schrit­te zur Com­pli­ance aus Sicht der Pro­dukt­haf­tung in über­sicht­li­cher Form an die Hand geben.

Mel­den Sie sich jetzt für das Online-Seminar mit Phil­ipp Reusch und Ste­fan Hes­sel am 24. Sep­tem­ber 2020 (16:00–18:00 Uhr) an.

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