Die zweite Veranstaltung der Reihe widmet sich dem Thema Risikobewertung als Kernstück des zu implementierenden Due-Diligence-Systems der Marktteilnehmer und zeigt auf, welche Vorwürfe in der Diskussion mit der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) regelmäßig eine Rolle spielen.
Session 1
Das Kernstück der Sorgfaltspflichtenregelung: die Risikobewertung
- Darstellung der Bewertungskriterien
- Anforderungen an die Risikobewertung
- Praktische Hinweise zur Bewertung
Referent
- Dr. Ulrich Heindl, Geschäftsführer, Global Traceability
Session 2
Die Auseinandersetzung mit der BLE und Lessons Learnt
- Darstellung der Hauptvorwürfe der BLE
- Schwerpunkt: der Legalitätsnachweis
- Lessons Learnt
Referentin
- Saskia Wittbrodt, Senior Associate, Team Regulatory Affairs & Marktmaßnahmen
Holz ist einer der ältesten Werkstoffe der Welt und gilt wegen seiner ökologischen, klimaschonenden und leistungsfähigen Eigenschaften als Baustoff der Zukunft. Aufgrund der weltweit wachsenden Nachfrage nach Holz und der Zunahme illegalen Holzeinschlags besteht auf gesellschaftlicher und politischer Ebene der Konsens, dass die Holzbestände dieser Welt erhalten und nachhaltig geschützt werden müssen. Diesem Ziel hat sich die EU-Holzhandelsverordnung (EU) Nr. 995/2010 (EUTR) verschrieben, die in Deutschland durch das Holzhandelssicherungsgesetz (HolzSiG) in nationales Recht transformiert wurde. Aber was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Holzwirtschaft? Welche Sorgfaltspflichten treffen die Marktteilnehmer und die Händler? Wie kann ein Unternehmen den Legalitätsnachweis führen? Und wann ist ein Risiko vernachlässigbar gering?
Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserer dreiteiligen Veranstaltungsreihe gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Global Traceability (GTS). Die Veranstaltungsreihe richtet sich an Markteilnehmer, Händler, Beschäftigte in der Qualitätssicherung und Product Compliance Officer des Holzsektors.
Die Teilnahme für Mandanten, KMU, Industrie, etc. ist kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit Global Traceability am 30. März 2022 von 10:30–12:00 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt. Melden Sie sich jetzt an.
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