reusch­law Legal Sum­mits – Datenschutz

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Die Euro­päi­sche Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist vor kur­zem 2 Jah­re alt gewor­den. In der Pra­xis stel­len die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen daten­ver­ar­bei­ten­de Stel­len, sei es als Ver­ant­wort­li­cher oder Dienst­leis­ter, jedoch immer noch vor Herausforderungen.

Mit Blick auf die stei­gen­de Anzahl an behörd­li­chen Prüf­ver­fah­ren und bereits aus­ge­spro­che­nen Buß­gel­dern ist die Umset­zung der Betrof­fe­nen­rech­te nach der DSGVO ein wich­ti­ges Compliance-Thema. Die Daten­schutz­be­hör­den infor­mie­ren immer wie­der, dass die über­wie­gen­de Anzahl an Beschwer­den und dann eröff­ne­ten Ver­wal­tungs­ver­fah­ren auf der Ver­let­zung von Betrof­fe­nen­rech­ten, wie dem Recht auf Aus­kunft oder Löschung, beruht.

Im Rah­men des reusch­law Legal Sum­mits Daten­schutz mit Dr. Car­lo Piltz und Phil­ipp Quiel möch­ten wir mit Ihnen daher einen Blick auf die aktu­el­le Recht­spre­chung und Ansich­ten der Daten­schutz­be­hör­den zur Umset­zung der Betrof­fe­nen­rech­te wer­fen. Im Fokus wer­den zudem pra­xis­na­he Ansät­ze und Mög­lich­kei­ten zur Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen in die­sem Bereich stehen.

Ses­si­on 1
Betrof­fe­nen­rech­te in der DSGVO – all­ge­mei­ne Vor­ga­ben zur Umsetzung

Refe­rent: Dr. Car­lo Piltz

Die DSGVO sieht für die Betrof­fe­nen einen bun­ten Strauß an Betrof­fe­nen­rech­ten vor; vom Recht auf Aus­kunft über das Recht auf Löschung bis hin zum Recht auf Wider­spruch. Kapi­tel III der DSGVO ent­hält sowohl all­ge­mein­gül­ti­ge Rege­lun­gen zur Ein­hal­tung der Betrof­fe­nen­rech­te als auch die ein­zel­nen Rech­te selbst. Im Rah­men der ers­ten Ses­si­on möch­ten wir mit Ihnen einen genaue­ren Blick auf die gene­rel­len Vor­ga­ben zur Erfül­lung die­ser Rech­te, aber auch die Ein­schrän­kun­gen werfen.

Ses­si­on 2
Update zum Recht auf Aus­kunft – recht­li­che Risi­ken und Lösungsmöglichkeiten

Refe­rent: Phil­ipp Quiel

Das Recht auf Aus­kunft nach Art. 15 DSGVO dürf­te das für die Rechts­an­wen­dung rele­van­tes­te Betrof­fe­nen­recht sein. Dies gilt in Hin­blick auf die Anzahl an Anfra­gen von Betrof­fe­nen, aber auch hin­sicht­lich der recht­li­chen Risi­ken aus Unter­neh­mens­sicht, die bei der Aus­kunfts­er­tei­lung zu beach­ten sind. In der Ses­si­on 2 wird Phil­ipp Quiel die recht­li­chen Risi­ken dar­stel­len und Lösungs­mög­lich­kei­ten zur Beherr­schung die­ser mit Ihnen diskutieren.

Ses­si­on 3
Betrof­fe­nen­rech­te aus Sicht der Daten­schutz­be­hör­den – Dos and Don‘ts

Refe­rent: Dr. Car­lo Piltz

In die­ser letz­ten Ses­si­on stel­len wir Ihnen die aktu­ells­ten Ansich­ten und Posi­tio­nen der Daten­schutz­be­hör­den zur Umset­zung der Betrof­fe­nen­rech­te nach der DSGVO vor. Ins­be­son­de­re wer­den wir hier­zu die neu­es­ten Tätig­keits­be­rich­te der deut­schen Auf­sichts­be­hör­den auf pra­xis­re­le­van­te Stel­lung­nah­men zu den Betrof­fe­nen­rech­ten und bereits ver­häng­te Buß­gel­der wegen Ver­stö­ßen diskutieren.

Die Ver­an­stal­tung wird am 25.06.2020 von 10–13 Uhr als Web­i­nar durch­ge­führt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Anmel­dung und Durch­füh­rung sowie wei­te­re Ter­mi­ne der “reusch­law Legal Summits“-Reihe fin­den Sie unter www.ruw.de/reuschlaw.

Eine Ver­an­stal­tung von reusch­law Legal Con­sul­tants und dem Datenschutz-Berater.

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