Die neue Maschinenverordnung und ihre rechtlichen Implikationen
Am 18.04.223 hat der Verordnungstext zur neuen Maschinenverordnung nach der politischen Einigung im Januar dieses Jahres mit großer Mehrheit das Europäische Parlament passiert. Die neue Maschinenverordnung als Nachfolgeregelung der bekannten, aber in die Jahre gekommenen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird ab der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union nach 42 Monaten in allen Teilen verbindlich gelten.
Unser reuschlaw Update stellt die wesentlichen Regelungen der neuen Verordnung im Grundsatz vor, fokussiert insbesondere auf die Bezüge zu Software, KI und Cybersecurity und die Möglichkeit zur digitalen Instruktion. Ebenso erläutern wir die Hintergründe des Recasts der Maschinenrichtlinie und diskutieren die damit verbundenen Änderungen und Herausforderungen auf Unternehmen in der Praxis.
Referentin: Saskia Wittbrodt
Senior Associate, Team Regulatory Affairs & Market Measures
- Einleitend werden die Neuerungen und grundsätzlichen Regelungen der neuen Maschinenverordnung vorgestellt, angefangen mit der Anpassung an die Vorgaben des New Legislative Framework und der Präzisierung des Regelungsbereichs über die Einführung neuer Begrifflichkeiten bis hin zur Klassifizierung neuer Maschinenkategorien.
- Im weiteren Verlauf werden die Vorgaben und die Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung von Maschinen mit Blick auf Software und KI zu berücksichtigen sind erläutert und dargelegt, welche Risiken sich aus der Vernetzung von Maschinen ergeben können.
- Darüber hinaus wird die Möglichkeit zur Erstellung einer digitalen Bedienungsanleitung erläutert, eingebettet in eine Darstellung der derzeitigen Bestrebungen der Europäischen Kommission zur Bereitstellung von digitalen Informationen im digitalen Produktpass.
Die Veranstaltung wird am 24. Mai 2023 von 10:00–11:00 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.