reusch­law Update: Mobi­li­ty – Das ändert sich 2022

OrtWebinar

Datum 11.03.2022,

Auch 2022 ste­hen Ände­run­gen auf der recht­li­chen Land­kar­te an – und die haben es in sich:

  • Zum 01.01.2022 hat das Bür­ger­li­che Gesetz­buch (BGB) die weit­rei­chends­ten Ände­run­gen seit 20 Jah­ren erfah­ren. Die­se sind in wei­ten Tei­len sehr rele­vant für Unter­neh­men jed­we­der Stu­fe der auto­mo­bi­len Lie­fer­ket­ten, vor allem im Hin­blick auf die Gestal­tung und Hand­ha­bung von Ver­trä­gen und Vertragsbedingungen.
  • Hin­zu kom­men anste­hen­de Anpas­sun­gen im Bereich der pro­dukt­be­zo­ge­nen IT- und KI-Regulierung sowie dem Pro­dukt­haf­tungs­recht. Die Euro­päi­sche Uni­on (EU) gibt Gas, auch im Pro­dukt­recht und des­sen Adap­ti­on auf die Digi­ta­li­sie­rung von Produkten.
  • Aber auch 2023 wirft schon jetzt ers­te Schat­ten vor­aus: Ab dem 01.01. des kom­men­den Jah­res tritt das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz in Kraft. Schon jetzt wer­den über die gesam­te Sup­p­ly Chain ver­stärkt CSR-Anforderungen gesetzt und mit Nach­druck geprüft.

Die­se Anpas­sun­gen und auch Neue­rung zu ken­nen, zu ver­ste­hen und auch in eige­nen Struk­tu­ren und Ver­trä­gen umzu­set­zen, ist unumgänglich.

Ses­si­on 1
Ände­run­gen des BGB zum 01.01.2022

  • Inhalt­li­che Anpas­sun­gen des BGB
  • Anfor­de­run­gen an Gewähr­leis­tungs­struk­tu­ren im B2B-Bereich
  • Digi­ta­le Produkte

Refe­rent

Ses­si­on 2
Aus­blick in den Bereich der EU-Regulierung pro­dukt­be­zo­ge­ner IT- und KI-Inhalte

  • Die geplan­te EU-Produktsicherheitsverordnung
  • Die KI-Verordnung
  • Die Reform der Produkthaftungsrichtlinie

Refe­rent

Ses­si­on 3
CSR und Nach­hal­tig­keit: Das Lie­fer­ket­ten­ge­setz steht vor der Tür

  • Aktu­el­les zu Ent­wick­lun­gen auf der EU-Ebene
  • Hand­lungs­emp­feh­lun­gen der Aufsichtsbehörde
  • Must-have-Schritte in der Lieferkette

Refe­rent

  • Niklas Gater­mann, Asso­cia­te im Team Mobi­li­ty und im Team Regu­la­to­ry Affairs & Marktmaßnahmen

Event­fly­er

Mel­den Sie sich jetzt an. Die Teil­nah­me für Man­dan­ten, KMU, Indus­trie, etc. ist kos­ten­los. Die Teil­nah­me als exter­ne Bera­te­rin / exter­ner Bera­ter ist kos­ten­pflich­tig. Wir stel­len für die Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung einen Betrag von 599,– € net­to in Rech­nung, zahl­bar inner­halb von 14 Tagen nach Anmel­dung. Wenn Sie als exter­ne Bera­te­rin / exter­ner Bera­ter teil­neh­men möch­ten, wen­den Sie sich bit­te  an marketing@reuschlaw.de.

Die Ver­an­stal­tung wird am 11. März 2022 von 10:30–12:00 Uhr als Web­i­nar mit der Video­kon­fe­renz­soft­ware Zoom durchgeführt.

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