Die NIS-2-Richtlinie trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Sie zielt auf eine Verbesserung der Cyber-Resilienz und ‑Sicherheit von öffentlichen und privaten Akteuren ab. Im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie werden Adressaten- und Pflichtenkreise der vom Anwendungsbereich betroffenen Unternehmen erheblich erweitert. Als Einrichtungen kritischer Sektoren (Gesundheitswesen) sind gerade auch Medizinproduktehersteller erfasst. Und: Verstöße sollen mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Aus der Sicht betroffener Unternehmen gilt es also, die richtigen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen, um den sich abzeichnenden nationalen cybersicherheitstechnischen Vorgaben zu entsprechen.
In unserem reuschlaw Update stellen wir die neuen Anforderungen gemäß NIS‑2 vor. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung neuer bzw. erweiterter Pflichten zur Verbesserung der Cyber-Resilienz und der Vermeidung von Behördenmaßnahmen und Bußgeldern.
Referentin: Miriam Schuh
Salary Partner, Head of Healthcare
Die Veranstaltung wird am 30. Mai 2023 von 11:00–12:00 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.
Ihre Anmeldung
Die Teilnahme für Mandanten, KMU, Industrie etc. ist kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.