SPECTARIS-Wissensraumseminar:  Die NIS-2-Richtlinie 

OrtWebinar

Datum 11.12.2024, 11:00-13:00 Uhr

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Die NIS-2-Richtlinie und das neue Cyber­si­cher­heits­recht der EU in der Praxis 

Gemein­sam mit der SPECTARIS GmbH laden wir am 11. Dezem­ber 2024 von 11:00 bis 13:00 Uhr herz­lich zum Web­i­nar “Die NIS-2-Richtlinie und das neue Cyber­si­cher­heits­recht der EU in der Pra­xis” ein. 

Die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) regelt den Schutz von kri­ti­scher Infra­struk­tur. Ein Groß­teil der SPECTARIS Mit­glie­der wie Her­stel­ler von Medi­zin­pro­duk­ten, Labor­ge­rä­ten oder Mess­in­stru­men­ten mit 50+ Mit­ar­bei­tern sind betrof­fen und müs­sen die Anfor­de­run­gen der Richt­li­nie erfül­len. Dabei kommt eini­ges auf betrof­fe­ne Unter­neh­men zu: Die Pflicht zur eigen­stän­di­gen Regis­trie­rung beim Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI), Berichts­pflich­ten inner­halb von 24 Stun­den nach Bekannt­wer­den eines erheb­li­chen Sicher­heits­vor­fal­les und Anfor­de­run­gen wie unter ande­rem Kon­zep­te zur Risi­ko­ana­ly­se und Busi­ness Con­ti­nui­ty, sowie zur Sicher­heit in der Lie­fer­ket­te. Bei Nicht­ein­hal­tung droht nicht nur eine unsi­che­re IT, son­dern auch Buß­gel­der und eine Geschäfts­füh­rer­haf­tung. Wann mit der deut­schen Umset­zung zu rech­nen ist, die eigent­lich im Okto­ber 2024 hät­te erfol­gen müs­sen, bleibt im auf­ge­wühl­ten poli­ti­schen Umfeld der­weil ungewiss. 

Wie reagie­ren Unter­neh­men am bes­ten auf die­se Her­aus­for­de­run­gen? Wel­che zusätz­li­chen Anfor­de­run­gen kom­men auf Unter­neh­men zu, wenn sie bereits die ISO 27001 bereits umge­setzt haben? Und wie sieht die Umset­zung der NIS-2-Richtlinie in der Pra­xis aus? 

Zu die­sen und wei­te­ren Fra­gen wird Ste­fan Hes­sel, der den Pro­zess der NIS-2-Umsetzung inten­siv beglei­tet, Ein­bli­cke teilen. 

Die Anmel­dung ist bis zum 7. Dezem­ber 2024 unter https://eveeno.com/NIS‑2 möglich.

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