Das Bundeskartellamt (BKartA) hat zum Ende des letzten Jahres gegen fünf Aluminium-Schmieden sowie gegen zehn Mitarbeiter der betreffenden Unternehmen Bußgelder in Höhe von 175 Millionen Euro verhängt (Meldung des BKartA vom 23.12.2020). Grund hierfür sind jahrelange wettbewerbswidrige Absprachen (“Kartell”).
Absprache zu Kosten und Rabatten
Laut dem BKartA haben sich Vertreter der beteiligten Unternehmen im Zeitraum zwischen den Jahren 2006 und 2018 insgesamt 23 Mal getroffen und sich im Rahmen der sogenannten “Aluminium Forging Group” zu Kosten und Rabatten ausgetauscht.
Im Rahmen dieser Treffen entstand laut den Ausführungen des BKartA ein gemeinsames Grundverständnis darüber, wie man Beschaffungskosten und Kostensteigerungen an Kunden weitergibt. Hierbei wurden sowohl Informationen über individuelle Einkaufskosten und Rabatte ausgetauscht als auch besprochen, in welcher Form Rabattierungen gegenüber Kunden erfolgen können und wie erfolgreich diese sind.
Ermittlung durch Kronzeugen ausgelöst
Initiator der Ermittlungen des BKartA waren Informationen von einem der an dem Kartell beteiligten Unternehmen. Dieses Unternehmen machte von der sogenannten “Kronzeugenregelung” Gebrauch (§ 33e GWB) und entging damit einem Bußgeld. Der Kronzeuge und die weiteren beteiligten Aluminium-Schmieden können der Meldung des BKartA entnommen werden.
Schadensersatz für benachteiligte Unternehmen
Da infolge solcher wettbewerbswidrigen Absprachen üblicherweise insbesondere die Kunden der beteiligten Unternehmen benachteiligt werden, stehen diesen neben Unterlassungsansprüchen regelmäßig auch Schadensersatzansprüche zu (§ 33a GWB). Die betroffenen Kunden verteilen sich in diesem Fall insbesondere auf Zulieferer und Hersteller aus der Automobilindustrie, dem Motorradbereich und weiteren Branchen. Kunden der jeweiligen Unternehmen ist deshalb zu empfehlen, die betroffenen Projekte der vergangenen Jahre dahingehend genau zu untersuchen. Als Grundlage kann hierfür der bereits angekündigte Fallbericht des BKartA sein, der in den nächsten Tagen bis Wochen zu erwarten ist und detaillierte Informationen des Sachverhalts beinhaltet.
Verfügung des BKartA noch nicht rechtskräftig
Die verhängten Bußgelder sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels noch nicht rechtskräftig. Die beteiligten Unternehmen können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats noch Beschwerde einlegen, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf dann entscheiden würde. Entsprechende Schritte wurden zumindest von einem der beteiligten Unternehmen bereits angekündigt.
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