“Die Polizei versucht dem Phänomen sogenannter Fake Shops im Internet seit einiger Zeit damit zu begegnen, dass sie Hosting-Anbieter um die Löschung der Shops bittet. Rechtsgrundlage und (Rechts-)Folgen dieser hier als „Takedown-Request“ bezeichneten Vorgehensweise sind jedoch fraglich. Der Beitrag ordnet das Phänomen der Fake Shops zunächst aus Sicht der IT-Sicherheit ein, stellt daraufhin die bisherigen Bekämpfungsstrategien dar, um sodann eine rechtliche Beurteilung vorzunehmen und mögliche negative Rechtsfolgen für Hosting-Anbieter darzustellen.”
Stefan Hessel in der aktuellen Ausgabe 04/2021 der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht.
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