Die neue EU Zulas­sungs­ver­ord­nung für Schienenfahrzeuge

Seit April 2018 ist die Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (EU) 2018/545 der Kom­mis­si­on online ver­öf­fent­licht. Dar­in geht es vor allem um die prak­ti­schen Moda­li­tä­ten für die Geneh­mi­gung für das Inver­kehr­brin­gen von Schie­nen­fahr­zeu­gen und die Geneh­mi­gung von Schie­nen­fahr­zeug­ty­pen gemäß der Richt­li­nie (EU) 2016/797 des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates. Bei­des, die EU Zulas­sungs­ver­ord­nung und die Richt­li­nie geben Auf­schluss wie in Zukunft die Zulas­sung­ver­fah­ren abzu­lau­fen haben. 

Rück­blick

In 2015 nahm die Euro­päi­sche Uni­on (EU) ihre Tätig­keit, die in Ver­zö­ge­rung gera­ten war, zur Ver­ab­schie­dung eines 4. Eisen­bahn­pa­kets wie­der auf, um die euro­päi­sche Eisen­bahn­in­dus­trie gegen­über den ande­ren Ver­kehrs­trä­gern wie­der wett­be­werbs­fä­hig und attrak­tiv zu machen. Gut zwei Jah­re spä­ter, im Som­mer 2017, ver­an­lass­te die Euro­päi­sche Eisen­bahn­agen­tur (ERA) durch soge­nann­te SERA Kon­fe­ren­zen eine euro­pa­wei­te Aufklärungs-Kampagne.

Die neue Zulas­sungs­ver­ord­nung für Schie­nen­fahr­zeu­ge – wesent­li­che Änderungen

Die neue euro­päi­sche Durch­füh­rungs­ver­ord­nung wird künf­tig detail­liert die Zulas­sung von Schie­nen­fahr­zeu­gen regeln; die Neue­run­gen las­sen im Wesent­li­chen wie folgt beschrei­ben und zusammenfassen:

  • Har­mo­ni­sie­rung:

Die neue Zulas­sungs­ver­ord­nung ist zunächst ein­mal ein rie­si­ges euro­pa­wei­tes Har­mo­ni­sie­rungs­ver­fah­ren. Künf­tig wird in der gesam­ten EU, in allen Mit­glieds­staa­ten, für alle Behör­den und für alle Antrag­stel­ler nur noch ein ein­zi­ges Ver­fah­ren gelten.

  • Euro­päi­sie­rung:

Künf­tig wer­den alle Anträ­ge auf Zulas­sung sowie die Aus­stel­lung der Zulas­sungs­be­schei­de und Geneh­mi­gun­gen für Schie­nen­fahr­zeu­ge zen­tral von der ERA mit Sitz im fran­zö­si­schen Valen­ci­en­nes vor­ge­nom­men. Ledig­lich bei einer rein natio­na­len Zulas­sung besteht die Mög­lich­keit das Ver­fah­ren auch über die dann zustän­di­ge natio­na­le Zulas­sungs­be­hör­de (NSA) abzuwickeln.

  • Pri­va­ti­sie­rung:

Das neue Ver­fah­ren besteht nur noch aus zwei Pha­sen, näm­lich der Pha­se vor Antrag­stel­lung auf Zulas­sung und der Pha­se nach dem Antrag auf Zulas­sung. Her­stel­ler bzw. Antrag­stel­ler sind inso­weit ange­hal­ten künf­tig erst dann und nur noch dann einen Antrag auf Zulas­sung zu stel­len, wenn und soweit alle erfor­der­li­chen und not­wen­di­gen Antrags­un­ter­la­gen voll­stän­dig, schlüs­sig und prüf­fä­hig vor­lie­gen Jedoch ist eine mög­li­che Beglei­tung des Ver­fah­rens durch die Behör­de mög­lich; das aber nur nach aus­drück­li­cher Aufforderung

  • Digi­ta­li­sie­rung:

Abge­wi­ckelt wird das neue Zulas­sungs­ver­fah­ren künf­tig online, über den soge­nann­ten „One Stop Shop“ (kurz OSS). 

Fazit

Die neue EU-Verordnung für die Zulas­sung von Schie­nen­fahr­zeu­gen bringt den Her­stel­lern von Schie­nen­fahr­zeu­gen deut­lich mehr Ver­ant­wor­tung als in der Ver­gan­gen­heit. Sys­te­ma­tisch fügt sich die­ses Kon­zept sehr gut in das so genann­te Euro­päi­sche ‘New Approach’ zur Har­mo­ni­sie­rung der Rechts­vor­schrif­ten ein. Die Haupt­last der Arbei­ten liegt künf­tig bei den Antrag­stel­lern, die das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren selbst vor­be­rei­ten, orga­ni­sie­ren und gewähr­leis­ten müs­sen, bis der voll­stän­di­ge Antrag bei der Geneh­mi­gungs­be­hör­de ein­ge­reicht wird. Aus deut­scher Sicht stellt die neue Ver­ord­nung jedoch einen Rück­schritt bei der Zulas­sung von Schie­nen­fahr­zeu­gen dar. Die gesetz­lich fest­ge­leg­ten admi­nis­tra­ti­ven Bear­bei­tungs­zei­ten sind län­ger als die der­zei­ti­gen deut­schen, und natio­nal bewähr­te und eta­blier­te Best Prac­ti­ces – wie z.B. Seri­en­zu­las­sun­gen oder Anfor­de­rungs­sper­ren – sind vom euro­päi­schen Gesetz­ge­ber nicht voll­stän­dig über­nom­men worden.

Aus­blick

Ab Juni 2019 wird die Agen­tur im Mit­tel­punkt des neu­en EU-weit har­mo­ni­sier­ten Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens ste­hen und die erfor­der­li­chen Arbei­ten und Bewer­tun­gen von den natio­na­len Behör­den über­neh­men. Neue Kon­zep­te wie die euro­päi­sche Mehr­län­der­zu­las­sung oder das inter­net­ba­sier­te Pro­zess­tool OSS (One-Stop-Shop) haben den Zweck und das Poten­zi­al, den Zulas­sungs­pro­zess ein­fa­cher, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger zu gestalten.

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