Neues Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
Der Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) ist diese Woche vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlicht worden. Damit setzt das BMG einen weiteren Baustein seiner Digitalisierungsstrategie um. Der Entwurf adressiert die Frage, wie Digitalisierung und Datennutzung künftig systematisch zur Verbesserung von Versorgung, Effizienz und Patientensicherheit beitragen sollen.
Ziele und Inhalt
Ziel des Gesetzes ist insbesondere:
- die Weiterentwicklung eines vernetzten und sicheren Gesundheitswesens,
- die bessere Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten,
- die Entlastung der Leistungserbringenden durch digitale Prozesse sowie
- die Verzahnung bestehender digitaler Komponenten.
Inhaltlich verfolgt der Referentenentwurf einen breiten Ansatz und greift nahezu alle zentralen Digitalisierungsbausteine des Gesundheitssystems auf. Zu den wesentlichen Regelungsinhalten zählen:
- die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA),
- der Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI),
- neue Vorgaben für sichere Übermittlungsverfahren,
- ein digitaler Versorgungseinstieg,
- die Stärkung der Interoperabilität im Gesundheitswesen,
- erweiterte Befugnisse der gematik,
- die Durchführung des European Health Data Space (EHDS).
Relevanz für Digital Health und MedTech
Der Entwurf ist auch für Digital-Health- und MedTech-Akteure relevant. Insbesondere Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen stärker in digitale Versorgungsprozesse eingebunden werden. Damit steigen voraussichtlich die Anforderungen an Interoperabilität, Schnittstellen zur ePA und standardisierte Prozesse. Auch Vorgaben für Datenschutz und Cybersicherheit sind zu beachten. Für Hersteller bedeutet dies sowohl neue Chancen als auch zusätzliche Pflichten.
European Health Data Space
Das GeDIG dient der Durchführung der EHDS-Verordnung. Der Entwurf stärkt vor allem die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten und baut dabei auf bestehende Infrastrukturen wie ePA und FDZ Gesundheit auf. Diese sollen künftig EHDS-konform zusammenspielen und die Datennutzung für Forschung, Innovation und Steuerung des Gesundheitswesens rechtssicher und interoperabel ermöglichen. Zugleich werden Zuständigkeiten, Zugangsverfahren und Datenschutzmechanismen weiter konkretisiert, um die Weiternutzung von Gesundheitsdaten grenzüberschreitend anschlussfähig auszugestalten.
Next Steps
Der GeDIG‑E befindet sich im frühen Gesetzgebungsverfahren. Erfahrungsgemäß ist in dieser Phase noch mit substanziellen Änderungen zu rechnen. Für die Praxis wird entscheidend sein, wie der Gesetzgeber den Ausgleich zwischen Innovationsförderung, Versorgungspraxis und regulatorischer Belastung ausgestaltet. Die weitere Entwicklung bleibt daher zu beobachten. Wir werden berichten.
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