Im Jahr 2019 trat die Richtlinie zur Verringerung der Auswirkungen von Kunststoffprodukten in Kraft, deren Ziel die Verringerung von Einwegartikeln und deren Auswirkungen auf die Umwelt ist. Im März dieses Jahres veröffentlichte das BMUV einen Referentenentwurf, der den vorerst letzten Schritt bei der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie darstellt.
Die Einwegkunststoffrichtlinie wurde in Umsetzung der Vorgaben des europäischen Green Deal und vor dem Hintergrund des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft erlassen. Zum 3. Juli 2021 wurde die Richtlinie mithilfe der Einwegkunststoffverbots- und der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung in Deutschland bereits teilweise in nationales Recht umgesetzt.
Die Richtlinie gilt für Einwegkunststoffartikel wie bspw. Getränkebecher, Besteck, Wattestäbchen und Lebensmittelverpackungen, die aus „Kunststoff“ i.S.d. der Richtlinie bestehen und zur einmaligen Verwendung vorgesehen sind. Die Aufzählung der betroffenen Produkte ist abschließend und erfasst Produkte abhängig davon, welche Einwegprodukte an den Stränden Europas am häufigsten aufgefunden wurden. In Deutschland wurde das Verbot des Inverkehrbringens bestimmter im Anhang (Teil B) aufgelisteter Einwegartikel, darunter Besteck, Geschirr, Trinkhalme und Teller, durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung umgesetzt. Produkte, die vor dem 3. Juli 2021 produziert wurden, dürfen weiterhin abverkauft werden. Bei einem Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
Parallel dazu wurde in Umsetzung der in der Kunststoffrichtlinie enthaltenen Kennzeichnungsvorschriften die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung erlassen. Danach sind die im Anhang (Teil D) der Richtlinie aufgeführten Produkte wie zum Beispiel Hygieneeinlagen, Feuchttücher, Tabakprodukte und Getränkebecher entweder auf dem Produkt selbst oder auf dessen Verpackung ausreichend durch den Hersteller zu kennzeichnen. Hintergrund ist hier, dass die genannten Einwegprodukte keiner kunststofffreien Alternative zugänglich sind. Die Kennzeichnung soll darüber hinaus einen Hinweis enthalten, dass der Artikel Kunststoff enthält, und auf die daraus resultierenden negativen Umweltauswirkungen sowie die ordnungsgemäße Entsorgung des Produktes hinweisen. Die deutlich sichtbare und gut lesbare Kennzeichnung bestehend aus einem Piktogramm sowie dem Informationstext „Produkt besteht aus Kunststoff“ muss seit dem 3. Juli 2021 auf dem Produkt angebracht sein. Ob das Piktogramm bunt oder schwarz-weiß ist, richtet sich danach, ob ein Produkt teilweise oder gänzlich aus Kunststoff besteht.
Im Übrigen sieht die Richtlinie für bestimmte Produkte eine erweiterte Herstellerverantwortung vor. Hersteller haben nun für bestimmte Produkte wie z.B. Damenhygieneartikel, Feuchttücher und Luftballons die Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen zur Informierung von Verbrauchern über einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Produkten sowie die Entsorgung, Beförderung und Behandlung des Abfalls zu tragen.
Mit dem Entwurf des Einwegkunststofffondsgesetzes vom März dieses Jahres (EWKFondsG‑E) wird der letzte Teil der Umsetzung mit Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens wohl Anfang 2023 abgeschlossen. Ein Schwerpunkt liegt dabei ebenfalls auf einer gesteigerten Herstellerverantwortung, indem die für die Entsorgung und Reinigung anfallenden Kosten durch die Hersteller der betroffenen Produkte mitgetragen werden sollen. Betroffene Hersteller müssen in den neu eingerichteten Einwegkunststofffonds einzahlen und sich beim Umweltbundesamt zur Berechnung der Einwegkunststoffabgabe registrieren, die abhängig von der bereitgestellten und verkauften Menge von Einwegkunststoffprodukten ist. So sollen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entlastet werden.
Fazit
Auf die Hersteller kommen seit dem 3. Juli 2021 erhebliche administrative und finanzielle Mehraufwendungen für die Umsetzung dieser neuen Vorgaben für eine umweltgerechte Gestaltung von Einwegkunststoffprodukten zu. Es ist damit zu rechnen, dass der Katalog der erfassten Produkte spätestens bei der für 2027 vorgesehenen Überprüfung der Richtlinie ausgeweitet wird.
Wir werden berichten.
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