“Das BMAS wird zunächst acht Stellen schaffen, die sich mit der Thematik befassen. Der Wunsch nach einer KI-Überwachung folgt dem scheinbaren Empfinden, dass es Systemen mit künstlicher Intelligenz an Transparenz mangelt. Mit der Einrichtung eines KI-Observatoriums können grundsätzlich Kompetenz und Erfahrungswerte aufgebaut und zentral bereitgestellt werden. Inwieweit die mit der Transparenz gemeinte Einhaltung rechtlicher Anforderungen an KI-Systeme damit tatsächlich überwacht und somit auch eingefordert werden kann, darf allerdings nicht nur anhand des personellen Ungleichgewichts bezweifelt werden.”
Philipp Reusch in der Börsen-Zeitung, Nummer 7, Ausgabe 11.01.2020.
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