reusch­law Legal Con­sul­tants ein­zi­ge rechts­an­walt­li­che Bera­tung des soeben gestar­te­ten Pro­jekts GAIA‑X 4 KI

Als ein­zi­ge rechts­an­walt­li­che Bera­tung nimmt reusch­law Legal Con­sul­tants am soeben gestar­te­ten Pro­jekt GAIA‑X 4 KI teil und ist damit einer von 16 Part­nern aus Indus­trie und For­schung. Das Pro­jekt, das Teil der GAIA-X-Domäne Mobi­li­tät ist, steht unter der wis­sen­schaft­li­chen Lei­tung des Deut­schen Zen­trums für Luft- und Raum­fahrt (DLR). Es läuft bis Mit­te 2024, hat ein Bud­get von 18 Mil­lio­nen Euro und wird durch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) geför­dert. Für die­ses Jahr sind noch vier wei­te­re Teil­pro­jek­te aus die­sem The­men­feld geplant.

Bei GAIA‑X 4 KI geht es dar­um, die rie­si­gen Daten­men­gen, die bei der Pla­nung, dem Bau und dem Betrieb von Fahr­zeu­gen anfal­len, sowie die mit ihnen ver­bun­de­nen Anwen­dun­gen mit­tels Künst­li­cher Intel­li­genz (KI) wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Dabei steht nicht nur die Ana­ly­se, son­dern auch die Schaf­fung neu­er Mög­lich­kei­ten im Bereich der Auto­ma­ti­sie­rung, aber auch der Fer­ti­gung im Mit­tel­punkt. Zudem geht es um die Fra­ge, wie die Daten aus der Pro­duk­ti­on und dem All­tags­be­trieb sinn­voll mit­ein­an­der ver­bun­den wer­den. Die hier­für nöti­gen inte­grier­ten Daten­räu­me haben ihren Platz inner­halb von GAIA‑X als Grund­la­ge für ein digi­ta­les Ökosystem.

Phil­ipp Reusch kom­men­tiert: “Im Rah­men unse­rer Bera­tungs­tä­tig­keit ent­wi­ckeln wir seit Lan­gem recht­li­che Lösun­gen für Fra­gen rund um das Wachs­tum von Daten­in­fra­struk­tu­ren. Wir sind stolz, Teil die­ses wich­ti­gen euro­päi­schen Pro­jekts zu sein. Im Wesent­li­chen geht es dabei um die Defi­ni­ti­on von Qualitäts- und Zer­ti­fi­zie­rungs­stan­dards, die größt­mög­li­che Sicher­heit bei der Nut­zung und Ver­ar­bei­tung von Daten bie­ten. So freu­en wir uns daher sehr dar­auf, im Rah­men von GAIA‑X 4 KI Refe­renz­ar­chi­tek­tu­ren zu ent­wi­ckeln, wie ein sol­cher juris­ti­scher Rah­men aus­se­hen kann, wo auf bestehen­de Geset­ze zurück­ge­grif­fen wer­den kann und wo sich Regelungs-lücken befin­den, die mit ver­trag­li­chen Vor­ga­ben gefüllt wer­den müs­sen. Letzt­lich geht es um recht­li­che Leit­plan­ken für den Daten­schutz und um gleich­zei­tig die welt­wei­te Innovations- und Wett­be­werbs­fä­hig­keit sicherzustellen.”

Über GAIA‑X

Mit­tels GAIA‑X sol­len Daten und Diens­te sicher ver­füg­bar gemacht, zusam­men­ge­führt, geteilt und genutzt wer­den. GAIA‑X folgt euro­päi­schen Daten­schutz­grund­sät­zen und soll sich unter ande­rem durch eine dezen­tra­le Archi­tek­tur und Trans­pa­renz aus­zeich­nen. Aktu­ell hat GAIA‑X neun Domä­nen, eine von ihnen ist Mobilität.

Die Pres­se­mit­tei­lung fin­den Sie hier.

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