reusch­law White­pa­per: Die neue Verpackungsverordnung

Ver­pa­ckun­gen als Produkt

Am 11. Febru­ar 2025 ist die neue Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung (EU) 2025/40 mit umfas­sen­den Nach­hal­tig­keits­an­for­de­run­gen in Kraft getre­ten. Die neue Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung schafft einen neu­en Stan­dard für nach­hal­ti­ge Pro­dukt­ver­pa­ckun­gen und erstreckt sich – mit weit­rei­chen­de­ren Anfor­de­run­gen als bis­her – auf den gesam­ten Lebens­zy­klus der Verpackungen.

Das Kern­ziel der Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung geht über die Zie­le der Ver­pa­ckungs­richt­li­nie hin­aus: Neben der Ver­mei­dung von Ver­pa­ckungs­ab­fäl­len durch Ein­schrän­kung unnö­ti­ger Ver­pa­ckun­gen und För­de­rung
von Mehr­weg­ver­pa­ckun­gen, steht die wei­test­ge­hen­de Recy­cling­fä­hig­keit bzw. Wie­der­ver­wend­bar­keit aller auf dem EU-Markt in Ver­kehr gebrach­ten Ver­pa­ckun­gen und die Schaf­fung eines funk­tio­nie­ren­den
Mark­tes für Sekun­där­roh­stof­fe im Fokus.

In die­sem White­pa­per erläu­tern wir die neue EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, ihre erwei­ter­ten Nachhaltigkeits- und Kenn­zeich­nungs­pflich­ten und die kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen sowie Hand­lungs­an­for­de­run­gen für Wirt­schafts­ak­teu­re ent­lang des gesam­ten Lebens­zy­klus von Verpackungen.

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