Verpackungen als Produkt
Im Rahmen des EU Green Deal stärkt die EU mit neuen Rechtsakten die nachhaltige Gestaltung von Produkten. Dabei spielt die neue Verpackungs-Verordnung eine wichtige Rolle. Der EU Green Deal ist ein Strategiepapier der EU-Kommission aus dem Jahr 2019, das die EU durch Anpassung und Erneuerung des rechtlichen Rahmens bis 2050 zur Klimaneutralität führen soll. Das Strategiepapier ist nicht rechtsverbindlich. Jedoch wurde am 24. Juni 2021 das für alle EU-Mitgliedstaaten verbindliche Europäische Klimagesetz mit dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 verabschiedet. Klimaneutralität bedeutet, ab 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freizusetzen und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abzukoppeln.
Verpackungen haben aufgrund ihres Einsatzes in Kombination mit nahezu allen Produkten, ihrer Zusammensetzung und Entsorgung einen signifikanten Einfluss auf die Umwelt. Einheitliche und verbindliche Nachhaltigkeitsregelungen für Verpackungen in der EU und die Behandlung von Verpackungen als eigenständige Produkte mit Anforderungen an deren Verkehrsfähigkeit sind zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität unabdingbar.
Das vollständige Whitepaper finden Sie hier zum Download.
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