reusch­law White­pa­per: Die neue Verpackungsverordnung

Ver­pa­ckun­gen als Produkt

Im Rah­men des EU Green Deal stärkt die EU mit neu­en Rechts­ak­ten die nach­hal­ti­ge Gestal­tung von Pro­duk­ten. Dabei spielt die neue Verpackungs-Verordnung eine wich­ti­ge Rol­le. Der EU Green Deal ist ein Stra­te­gie­pa­pier der EU-Kommission aus dem Jahr 2019, das die EU durch Anpas­sung und Erneue­rung des recht­li­chen Rah­mens bis 2050 zur Kli­ma­neu­tra­li­tät füh­ren soll. Das Stra­te­gie­pa­pier ist nicht rechts­ver­bind­lich. Jedoch wur­de am 24. Juni 2021 das für alle EU-Mitgliedstaaten ver­bind­li­che Euro­päi­sche Kli­ma­ge­setz mit dem Ziel der Kli­ma­neu­tra­li­tät bis zum Jahr 2050 ver­ab­schie­det. Kli­ma­neu­tra­li­tät bedeu­tet, ab 2050 kei­ne Netto-Treibhausgasemissionen mehr frei­zu­set­zen und das Wirt­schafts­wachs­tum von der Res­sour­cen­nut­zung abzukoppeln.

Ver­pa­ckun­gen haben auf­grund ihres Ein­sat­zes in Kom­bi­na­ti­on mit nahe­zu allen Pro­duk­ten, ihrer Zusam­men­set­zung und Ent­sor­gung einen signi­fi­kan­ten Ein­fluss auf die Umwelt. Ein­heit­li­che und ver­bind­li­che Nach­hal­tig­keits­re­ge­lun­gen für Ver­pa­ckun­gen in der EU und die Behand­lung von Ver­pa­ckun­gen als eigen­stän­di­ge Pro­duk­te mit Anfor­de­run­gen an deren Ver­kehrs­fä­hig­keit sind zur Errei­chung des Ziels der Kli­ma­neu­tra­li­tät unabdingbar.

Das voll­stän­di­ge White­pa­per fin­den Sie hier zum Download.

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