Ein Artikel von Philipp Reusch in der Fachzeitschrift Quality Engineering 02/2017
Laut Produkthaftungsgesetz ist die Ersatzpflicht des Herstellers ausgeschlossen, wenn ein Produktfehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe nicht erkannt werden konnte. Aber was genau versteht man darunter?
An das Produktsicherheitsgesetz und dessen Einhaltung ist ein strenger Sicherheitsmaßstab gekoppelt. Treten nach Inverkehrgabe jedoch Produktfehler auf, wird auf die Einhaltung dieses Sicherheitsmaßstabs (Stand der Technik) geprüft, um die Frage zu beantworten, ob der Hersteller ersatzpflichtig ist.
Wie sich die Maßstäbe definieren, wo Probleme entstehen können und der Hersteller wachsam sein muss, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe 02/2017 der Quality Engineering auf Seite 19.
zurück