Die aktuelle Legislaturperiode neigt sich ihrem Ende zu und einige geplante Gesetzesvorhaben stehen noch aus. Damit sie nicht einem Regierungswechsel zum Opfer fallen, hat die amtierende Bundesregierung in den letzten Wochen mehrere Gesetzentwürfe beschlossen, die nun im Bundestag debattiert werden müssen.
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (PDF) stößt die Bundesregierung eine der weitreichendsten Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) seit 2001 an. Hintergrund des Gesetzesvorhabens ist die europäische Warenkaufrichtlinie (PDF), die bis zum 1.7.2021 in nationales Recht umzusetzen ist. Die neue Rechtslage soll dann für Verträge gelten, die ab dem 1.1.2022 geschlossen werden.
Auch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) soll geändert werden. Der aktuelle Gesetzentwurf soll es insbesondere von Regelungen bereinigen, die die Betriebssicherheit von Anlagen betreffen. Diese sollen in ein neues Gesetz über den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen (ÜAnlG) einfließen und die bestehende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) redaktionell angepasst werden.
Der nationale Datenschutz wird ebenfalls einer Änderung unterzogen. Der Gesetzentwurf (PDF) strebt eine Vereinheitlichung der europäischen DSGVO und nationaler Datenschutzbestimmungen an. Hierzu soll u.a. ein neues Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) geschaffen werden, das die datenschutzrechlichen Regelungen aus dem Telemediengesetz (TMG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) zusammenführt.
Mit dem Schnellladegesetz (PDF) hat die Bundesregierung ein Gesetzesvorhaben zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030 auf den Weg gebracht. Hierfür bedarf es u.a. einer Abkehr vom Verbrennungs- hin zum Elektromotor. Die dafür notwendige Ladeinfrastruktur soll durch das Gesetzesvorhaben ermöglicht werden, indem es die Rechtsgrundlage für eine europaweite Ausschreibung über 1.000 Ladestellen schafft.
Mit seinem Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) (PDF) möchte das Bundesverkehrsministerium einen weiteren Schritt in Richtung autonomes Fahren tun. Im Vorfeld des Gesetzentwurfs hatte es erhebliche Auseinandersetzungen mit dem Bundesjustizministerium gegeben. Die immer noch offenen Fragen bezüglich der Haftung, der Versicherung sowie zu Zuordnung und Schutz der von dem Fahrzeug generierten Daten sollen nun im parlamentarischen Verfahren geklärt werden.
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