Wer haf­tet für digi­ta­le Produkte?

EU Cyber­se­cu­ri­ty Act gegen Cyber-Resilienz

Arti­kel von Phil­ipp Reusch auf computerwoche.de

Wer haf­tet für digi­ta­le Pro­duk­te? Wäh­rend die­se Fra­ge für phy­si­sche Pro­duk­te geklärt ist, fehlt es in Sachen Cyber­se­cu­ri­ty an kla­ren Rege­lun­gen. Ant­wor­ten könn­te der Cybersecurity-Act-Entwurf der EU brin­gen, der Ende 2017 ver­öf­fent­licht wur­de und wohl Ende 2018 in Kraft tritt.

Wo sich im Hin­blick auf Cyber­se­cu­ri­ty ekla­tan­te Lücken befin­den und was dies für alle Betei­lig­ten – Her­stel­ler wie Betrei­ber – bedeu­tet; dar­auf geht Phil­ipp Reusch in sei­nem Arti­kel ein:

  • Ein­heit­li­ches Cybersecurity-Konzept fehlt in der EU
  • EU-Überlegungen zur Cybersecurity
  • Trenn­li­nie zwi­schen Her­stel­ler und Nutzer
  • Ver­ant­wor­tung anders verteilen
  • Recht­lich bis­lang unge­löst: Schä­den bei Dritten

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