Daten­raum Gesund­heit – Was brin­gen uns ePA, EHDS und GDNG?

OrtSaarbrücken

Datum 04.02.2025-05.02.2025

Neue Mög­lich­kei­ten und Her­aus­for­de­run­gen im Umgang mit Gesund­heits­da­ten in For­schung und Ent­wick­lung – Health.AI Academy

Der Jah­res­wech­sel bringt die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te (ePA) für Alle, ab jetzt heißt es statt opt-in nun opt-out bei der Gesund­heits­da­ten­ver­ar­bei­tung in der ePA. Die damit ver­bun­de­ne Mög­lich­keit der Sekun­där­nut­zung der so gesam­mel­ten Daten zur Ver­bes­se­rung der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung und der gemein­wohl­ori­en­tier­ten For­schung ist eben­falls bereits beschlos­se­ne Sache. Durch die Nut­zung pseud­ony­mi­sier­ter Daten kön­nen Ver­sor­gungs­qua­li­tät, Prä­ven­ti­on und Gesund­heits­be­richt­erstat­tung gestärkt wer­den – alles im Inter­es­se der gesam­ten Gesellschaft. 

Aber was bedeu­tet das für For­schen­de und KMUs?

Neben den Ände­run­gen bei der ePA, ist bereits im Früh­jahr 2024 in Deutsch­land das Gesund­heits­da­ten­nut­zungs­ge­setz (GDNG) in Kraft getre­ten. Die­ses erleich­tert u.a. die daten­schutz­kon­for­me Sekun­där­nut­zung von Gesund­heits­da­ten für For­schung, Qua­li­täts­si­che­rung und Patient:innensicherheit in daten­hal­ten­den Gesund­heits­ein­rich­tun­gen.  Mit der im Gesetz ent­hal­te­nen Initi­ie­rung einer zen­tra­len Datenzugangs- und Koor­di­nie­rungs­stel­le wer­den dar­über hin­aus Gesund­heits­da­ten auch für natür­li­che und juris­ti­sche Per­so­nen mit einem For­schungs­an­lie­gen mit Gemein­wohl­in­ter­es­se bes­ser zugäng­lich gemacht. Das GDNG ebnet zugleich den Weg für die Umset­zung des künf­ti­gen Euro­päi­schen Gesund­heits­da­ten­raums (EHDS). Mit­hil­fe des EHDS will die EU folg­lich „das Poten­zi­al eines siche­ren Aus­tauschs, der siche­ren Nut­zung und der Wei­ter­ver­wen­dung von Gesund­heits­da­ten zum Nut­zen von Patient*innen, For­schen­den, Inno­va­to­ren und Regu­lie­rungs­be­hör­den in vol­lem Umfang nut­zen“ (Euro­päi­sche Kom­mis­si­on, 2024). 

Anstö­ße zur Wei­ter­ent­wick­lung regu­la­to­ri­scher Rahmenbedingungen

Am 04. Febru­ar erwar­ten Sie Wis­sens­ver­mitt­lung in zahl­rei­chen Vor­trä­gen sowie die Mög­lich­keit zur Ver­net­zung der Bran­chen­schnitt­stel­le Gesund­heit, KI und Recht.
Der 05. Febru­ar steht ganz im Zei­chen des netz­werk­in­ter­nen Erfah­rungs­aus­tau­sches. Die lau­fen­den und bereits geplan­ten F&E‑Projekte des Health.AI-Netzwerkes sol­len als Fall­bei­spie­le die­nen, um den anwe­sen­den Politikvertreter:innen die Per­spek­ti­ve der Rechtsanwender:innen gegenüberzustellen. 

Sie erhal­ten auf die­sem Weg für Sie ange­pass­te Infor­ma­tio­nen sowohl zu den aktu­el­len gesetz­li­chen Rege­lun­gen aus Brüs­sel und Ber­lin, als auch einen Ein­blick in aktu­el­le Ent­wick­lun­gen in unse­rer Regi­on und kön­nen sich aktiv an der Wei­ter­ent­wick­lung der regu­la­to­ri­schen Rah­men­be­din­gun­gen beteiligen.

Chris­ti­na Kie­fer spricht am 4. Febru­ar 2025 um 15:10 Uhr über die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on im Gesundheitswesen.

Die Health.AI Aca­de­my ist eine Ver­an­stal­tung der Healt.AI eG. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm sowie zur Anmel­dung fin­den Sie hier.

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