Was tun, wenn neue Technologien wie Cloud-Dienste eingeführt werden – oder wenn Verarbeitungsvorgänge potenziell sensible Daten betreffen?
Die DSFA ist ein zentrales Instrument der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und muss durchgeführt werden, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt. Dies ist nicht nur bei den klassischen Fällen, wie z. B. einer Videoüberwachung, gegeben, sondern kann insbesondere bei der Implementierung neuer Technologien, wie z. B. Cloud-Diensten, bereits der Fall sein. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung im Alltag sehen sich Unternehmen und öffentliche Stellen regelmäßig mit der Frage konfrontiert, ob eine DSFA erforderlich ist und wie diese erfolgreich durchgeführt werden kann.
Im Rahmen der Datenschutz-Fachreihe der Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL) informiert Christina Kiefer am 2. Oktober 2025 in einem Online-Fachvortrag zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Dabei geht sie auf folgende Schwerpunkte ein:
- Wann ist eine DSFA erforderlich?
- Wie geht man von der Schwellenwertanalyse über die Risikobewertung bis zur Auswahl geeigneter Abhilfemassnahmen strukturiert vor?
- Welche typischen Fallstricke in der Umsetzung sind zu vermeiden – und
wie kann man die DSFA rechtssicher und effizient gestalten?
Die Veranstaltung richtet sich an Datenschutzverantwortliche, Entscheidungsträger:innen sowie alle, die in Projekten mit datenschutzrelevanten Komponenten arbeiten.
Referentin
- Christina Kiefer, Senior Associate
Kosten
- CHF 50.-
- reduzierter Preis: CHF 35.- für Studierende und Vereinsmitglieder
Dieses Webinar wird von Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL) durchgeführt. Alle Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
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