Einführung in die NIS-2-Richtlinie
Die NIS-2-Richtlinie, die auf EU-Level im Jahr 2022 verabschiedet wurde, stellt eine bedeutende Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie dar. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Cybersicherheit in der Europäischen Union zu verbessern und die Resilienz kritischer Infrastrukturen gegen Cyberangriffe zu erhöhen.
Hintergrund und Notwendigkeit
Mit der zunehmenden Digitalisierung und der wachsenden Abhängigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch die Bedrohungen durch Cyberangriffe gestiegen. Die ursprüngliche NIS-Richtlinie, die 2016 in Kraft trat, legte den Grundstein für eine koordinierte Cybersicherheitsstrategie in der EU. Dennoch zeigten sich Schwächen und Lücken, die eine Überarbeitung und Verstärkung der Maßnahmen notwendig machten.
Wesentliche Neuerungen der NIS-2-Richtlinie
- Erweiterter Anwendungsbereich: Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich auf mehr Sektoren und Unternehmen, einschließlich der Gesundheitsversorgung, der öffentlichen Verwaltung und der Raumfahrt.
- Strengere Sicherheitsanforderungen: Unternehmen und Organisationen müssen strengere Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um ihre Netzwerke und Informationssysteme zu schützen.
- Verstärkte Zusammenarbeit: Die Richtlinie fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den betroffenen Akteurinnen und Akteuren.
- Sanktionen und Durchsetzung: Es werden klare Sanktionen für die Nichteinhaltung der Richtlinie festgelegt, um die Durchsetzung zu gewährleisten.
Schlussfolgerung
Die NIS-2-Richtlinie stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in der EU dar. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs, die Einführung strengerer Sicherheitsanforderungen und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten wird die Resilienz gegen Cyberbedrohungen erheblich verbessert.
Vor diesem Hintergrund sprechen Stefan Hessel und Christoph Callewaert zu den Themen:
- NIS‑2 als Leitfaden für alle: Stefan Hessel, Head of Digital Business
- NIS‑2 aus rechtlicher Sicht (interaktiver Vortrag): Christoph Callewaert, Senior Associate
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