Großbritannien hat die EU verlassen und zum Ende des Jahres läuft auch die Übergangsphase ab, ohne dass sich ein Folgeabkommen abzeichnet. Für viele Unternehmen bedeutet diese Ungewissheit ein erhebliches Risiko, das es zu minimieren gilt. Wir möchten Ihnen daher im Rahmen unseres Online-Seminars elementare Punkte der rechtlichen Situation im Allgemeinen, vor allem aber der Vertragsgestaltung mit UK-Geschäftspartnern im Speziellen sowie die regulatorischen Anforderungen Produkte betreffend darstellen.
Auch in Zeiten von pandemiebedingten Krisen lösen sich Probleme in der Regel nicht in Luft auf. Der Brexit ist ein Paradebeispiel hierfür, ein äußerst bedenkliches sogar. Die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU endet am 31.12.2020. Eine Verlängerung dieser Übergangsphase ist nicht mehr möglich, da Großbritannien die Frist für eine hierzu notwendige Vereinbarung hat verstreichen lassen. Somit ist das Vereinigte Königreich ab 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion. Ob es noch zu einem Abkommen über die Zeit danach kommt, wird mit jedem Tag unwahrscheinlicher: Ein harter Brexit droht.
Für Hersteller, Importeure und Händler von Produkten stellen sich diesbezüglich viele Fragen. Intertek Consumer Goods und reuschlaw Legal Consultants beleuchten im Rahmen dieses Seminars wesentliche rechtliche Begebenheiten zu regulatorischen Anforderungen an Produkte und an den Handel mit diesen, auch mit Blick auf bereits bestehende Handelsbeziehungen und dahingehende Verträge. Ein bis dato nur selten beleuchteter Schwerpunkt des Seminars wird die Rolle des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sein, den Großbritannien bis dato ausdrücklich noch nicht verlassen hat.
Referenten
- Daniel Wuhrmann, Teamleader Automotive, reuschlaw Legal Consultants
- Roland Heine, Head of Certification, Intertek Deutschland GmbH
Anmeldung
Melden Sie sich hier an. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Zahl der Plätze ist begrenzt.
zurück