Weiterer Termin der Veranstaltung
Termin:
18. September 2025, 11:30 Uhr
Was Unternehmen wissen und umsetzen müssen
Der Data Act regelt den fairen Zugang zu und die faire Nutzung von Daten. Ziel ist es, die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Daten im europäischen Markt zu verbessern. Für Hersteller und Anbieter von vernetzten Produkten und Diensten enthält die neue EU-Verordnung weitreichende rechtliche Anforderungen. Neben der Gewährleistung von „Data Accessability by Design“ müssen Dateninhaber unter anderem den Datenzugriff und auf Wunsch des Nutzers auch die Datenweitergabe an Dritte sicherstellen. Die Nutzung von Daten ist künftig nur noch mit einem entsprechenden Datennutzungsvertrag möglich. Dass der Data Act auch nicht-personenbezogene Daten in den regulatorischen Fokus rückt, stellt ein Novum mit erheblichen Auswirkungen für die Praxis dar. Gleichzeitig ist das Zusammenspiel mit der Datenschutz-Grundverordnung zu beachten. Die Anforderungen des Data Act gelten stufenweise ab dem 12. September 2025.
In unserem reuschlaw Update erhalten Sie einen Überblick über die Ziele und Inhalte des Data Act, die wesentlichen Pflichten für Hersteller und Dateninhaber, die Herausforderungen in der Praxis sowie Best Practices für Ihr Unternehmen. Anhand aktueller Fallbeispiele geben wir Tipps für ein rechtskonformes Daten- und Vertragsmanagement. Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich über Data Compliance.
Referentin: Christina Kiefer, Senior Associate
Themen: Neue Pflichten, Lieferkette, Daten- und Vertragsmanagement
- Einführung und Anwendungsbereich
- Wesentliche Pflichten für Hersteller und Dateninhaber
- Auswirkungen auf die Lieferkette
- Best Practices: Daten- und Vertragsmanagement
Möchten Sie sich schon vorab über den Data Act informieren? Unseren Onepager zum Data Act finden Sie hier.
Die Teilnahme für Mandanten, KMU, Industrie etc. ist kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.
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