Nachdem die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 nach einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, ist die Verordnung nun am 1. August 2024 in Kraft getreten. Mit der KI-Verordnung legt die EU erstmals harmonisierte Regeln für den sicheren und transparenten Einsatz von KI-Systemen im Unionsmarkt fest. Die neue Verordnung verfolgt dabei einen risikobasierten Ansatz und sieht dementsprechend unterschiedlich strenge Verpflichtungen für verschiedene Arten von KI-Systemen vor. Im Fokus stehen verbotene KI-Praktiken, Hochrisiko-KI-Systeme und sogenannte KI-Modelle für allgemeine Zwecke. Mit der KI-Verordnung bestehen somit zahlreiche neue Pflichten, die Unternehmen vor große Herausforderungen stellen werden. Erste Anforderungen sind bereits ab dem 2. Februar 2025 zu erfüllen, weitere Regelungen treten ab dem 2. August 2026 in Kraft.
In unserem reuschlaw Update erhalten Sie einen Überblick über die neue KI-Verordnung, die Herausforderungen in der Praxis sowie Best Practices für die Umsetzung im Unternehmen.
Referentin: Christina Kiefer, Senior Associate, reuschlaw
Themen: Risikobasierter Ansatz, neue Vorgaben und Best Practices
- Einführung
- Verbotene KI-Praktiken
- Strenge Vorgaben an Hochrisiko-KI
- General Purpose AI
- Best Practices zur Umsetzung der KI-VO
Die Teilnahme für Mandanten, KMU, Industrie etc. ist kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.
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