Welche Anforderungen kommen auf Hersteller zu?
Die sogenannte NIS-2-Richtline (NIS: Network and Information Systems) trat in der Europäischen Union am 16. Januar 2023 in Kraft und muss nun bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Dieser neue Gesetzestext zielt dabei auf eine Verbesserung der Cyber-Resilienz und ‑Sicherheit von öffentlichen und privaten Akteuren ab.
Im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie wird der Anwendungsbereich noch einmal erheblich ausgeweitet, sodass viele Hersteller in Deutschland und Europa erstmals unter die Vorgaben fallen werden. Auch neue Pflichten sind durch die Gesetzesneuerung zu beachten. Und: Verstöße sollen mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Umso wichtiger ist es aus der Sicht betroffener Unternehmen, die richtigen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen, um den sich abzeichnenden nationalen cybersicherheitstechnischen Vorgaben zu entsprechen.
Miriam Schuh wird Ihnen in diesem Webinar die neuen Anforderung gemäß NIS‑2 darstellen und eine Orientierungshilfe geben, ob bzw. inwiefern Sie in den erweiterten Anwendungsbereich von NIS‑2 fallen. Abschließend erhalten Sie auch konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung neuer bzw. erweiterter Pflichten.
Das Webinar ist eine Veranstaltung der SPECTARIS GmbH und wird auf Basis der Plattform eveeno mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt. Alle Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
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