Cyber­se­cu­ri­ty wird jetzt recht­li­che Anforderung

“Lan­ge Zeit hing die Cyber­se­cu­ri­ty allein vom Enga­ge­ment der Anwen­der und Her­stel­ler ab und war kaum gesetz­lich regu­liert. Mit dem Cyber Resi­li­ence Act (CRA) soll das Recht jetzt zum Trei­ber der Secu­ri­ty wer­den, wie Ste­fan Hes­sel, Anwalt für Cyber­si­cher­heit bei reusch­law, im Inter­view klar­stellt. Der Rechts­exper­te erklärt außer­dem, wie der CRA das IT-Sicherheitsniveau erhöht und was Unter­neh­men jetzt tun müssen.”

Ste­fan Hes­sel in Heft 5/2023 des atp maga­zins, S. 14ff. Der voll­stän­di­ge Arti­kel steht hier kos­ten­frei zum Down­load bereit.

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