“Der Cyber Resilience Act gilt zwar nicht für Medizinprodukte gemäß MDR. Bei Komponenten von Medizinprodukten kann es aber schon zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Und für Produkte, die im Gesundheitsbereich eingesetzt werden, aber nicht gemäß MDR zertifiziert sind, müssen die CRA-Regeln angewandt werden. Eine Einzelfallprüfung ist daher erforderlich.
Medizinprodukte sind aufgrund ihres steigenden Digitalisierungsgrades zunehmend als eingebettete Bestandteile digitaler Versorgungsumgebungen gestaltet. Daraus ergeben sich Innovationspotenziale, die jedoch durch neue Cybersicherheitsrisiken in Frage gestellt werden. Dieser Entwicklung tragen aktuelle Bestrebungen im Digitalrecht Rechnung. Erstmals sollen durch den Cyber Resilience Act (CRA) produktbezogene Cybersicherheitsanforderungen europaweit einheitlich und horizontal ausgestaltet werden. Für die bislang produktregulatorisch weitgehend autonom agierende Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) sieht der Gesetzgeber jedoch Ausnahmen vom Anwendungsbereich des CRA vor.”
Christina Ziegler-Kiefer und Luka Prgomet mit dem gemeinsamen Beitrag in der Medizin+Technik vom 23.09.2026. Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag.
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