Der europäische Gesetzgeber hat mit dem Data Act ein weitreichendes Regelwerk geschaffen, das neue Anforderungen an die Verarbeitung nicht-personenbezogener Daten stellt. Die Regelungen gelten schrittweise ab dem 12. September 2025. Aufgrund der Vielzahl vernetzter Fahrzeugkomponenten ist insbesondere die Automobilindustrie von den Vorgaben des Rechtsaktes betroffen. Der folgende Beitrag erläutert die wichtigsten Anforderungen und gibt praktische Hinweise zur Umsetzung.
Welche Daten sind betroffen?
Der Data Act regelt den Zugang zu Daten aus vernetzten Produkten (IoT) und damit verbundenen Diensten. Erfasst werden nicht-personenbezogene Daten, die beispielsweise von vernetzten Fahrzeugkomponenten und digitalen Diensten erzeugt werden, darunter Sensordaten, Betriebsdaten, Metadaten und Diagnosedaten. Gleichzeitig bleibt der Schutz personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung unberührt.
To-do
- Betroffenheit der hergestellten Produkte prüfen.
- Kategorisierung der verarbeiteten Daten vornehmen.
Neue Anforderungen für den Zugang zu Daten
Ein zentrales Element ist das Recht der Nutzer auf Zugang zu Produkt- und Nutzungsdaten. Hersteller und Betreiber vernetzter Fahrzeugkomponenten und digitaler Plattformen müssen dies bereits bei der Produktentwicklung berücksichtigen (Access by Design). Die Bereitstellung muss sicher, kostenlos und maschinenlesbar erfolgen. Nutzer können auch Dritte mit dem Zugriff auf die Daten beauftragen. Dies setzt eine klare technische und vertragliche Ausgestaltung des Datenzugriffs voraus.
To-do
- Sicherstellen, dass Daten in einem standardisierten und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden können.
Neue Vorgaben für die Weitergabe von Daten
Der Data Act wirkt sich auch auf die Weitergabe von Daten im B2B-Bereich aus. Dateninhaber müssen den Zugang zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren (FRAND-Prinzip). Missbräuchliche Vertragsklauseln, die eine einseitige Kontrolle über Daten ermöglichen, sind verboten. Ausgenommen sind Geschäftsgeheimnisse und sensible Unternehmensdaten. Dies hat zur Folge, dass viele Unternehmen ihre Liefer‑, Entwicklungs- und Datenlizenzverträge überarbeiten müssen.
To-do
- Vertragsprüfung und ggf. Anpassung bestehender Datenlizenzierungen.
- Geheimhaltungsvereinbarungen und Schutzklauseln überprüfen.
Auswirkungen auf die Lieferkette
OEMs und Zulieferer arbeiten mit komplexen Lieferketten, in denen Daten zwischen mehreren Partnern ausgetauscht werden. Der Data Act erfordert eine Compliance-Prüfung entlang der gesamten Lieferkette, um sicherzustellen, dass alle involvierten Parteien die neuen Anforderungen erfüllen. Die Verantwortung liegt nicht nur bei den OEMs, sondern auch bei den Zulieferern, die vernetzte Systeme und Komponenten liefern. Unternehmen müssen sich daher frühzeitig mit ihren Partnern abstimmen, um vertragliche Risiken und regulatorische Fallstricke zu vermeiden.
To-do
- Datenflüsse in der Lieferkette identifizieren.
- Erstellung bzw. Prüfung und Ergänzung von Datenlizenzverträgen in der Lieferkette.
Jetzt handeln und Anforderungen umsetzen
Der Data Act stellt für die Automobilindustrie eine Herausforderung, aber auch eine Chance dar. Wer die neuen Anforderungen frühzeitig umsetzt, kann sich strategisch positionieren und Wettbewerbsvorteile sichern. Gerade im Bereich vernetzter Fahrzeuge, intelligenter Sensorik und datenbasierter Mobilitätsdienste wird die Verfügbarkeit von Daten zu einem zentralen Faktor für Innovation und Marktposition.
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