„Nutzer sollten so leichter nachweisen können, dass sie etwa das Office-Paket Microsoft 365 datenschutzkonform einsetzen, erläutert der Rechtsanwalt Stefan Hessel von der Kanzlei Reuschlaw in einem Beitrag auf Microsofts Social-Media-Netzwerk LinkedIn. […] Nicht nur Microsoft wies die Einschätzung der Kontrolleure brüsk zurück. Auch Experten wie Hessel sowie wirtschaftsnahe Datenschutzrechtler kritisierten sie scharf. […] Hessel rät Verantwortlichen, sich unabhängig davon, ob der Nachtrag die Aufsichtsbehörden überzeuge, “um einen Abschluss des neuen DPA” zu bemühen und die Klauseln in ihrer Datenschutzdokumentation zu berücksichtigen.“
Stefan Hessel bei heise.de.
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